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Arme Familien geben Direktzahlungen für Kinder, nicht für Alkohol aus
Analyse für die Bertelsmann-Stiftung sieht keine Zweckentfremdung durch Eltern
Gütersloh. Staatliche Direktzahlungen für Familien wie das Kindergeld kommen einer neuen Studie zufolge auch tatsächlich bei den Kindern an. Das Geld werde in der Regel nicht von Eltern etwa für Alkohol, Tabak oder Unterhaltungselektronik zweckentfremdet, fasste die Bertelsmann-Stiftung am Mittwoch das Ergebnis einer Analyse des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zusammen. Die Hilfe wird demnach vielmehr für größere Wohnungen, bessere Betreuung, Bildung und Hobbys der Kinder genutzt.
Die Forscher untersuchten für die Analyse das Kindergeld sowie das in einigen Bundesländern ausgezahlte Landeserziehungsgeld im Zeitraum von 1984 bis 2016. Bei beiden Leistungen konnten sie den Angaben zufolge keinen Einfluss auf den Kauf oder den Besitz von Unterhaltungselektronik oder einen Anstieg des Alkoholkonsums finden. Beim Tabakkonsum gab es demnach lediglich in weiter zurückliegenden Jahren Anzeichen für einen Zuwachs. Doch seit 2008 sei dieser Effekt nicht mehr vorhanden.
Laut der Studie steigt je 100 Euro Kindergeld die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind eine Kita besucht, um fünf Prozentpunkte. Für den Zeitraum ab dem Jahr 2000 liegt dieser Effekt demnach sogar bei zehn Prozentpunkten. Direktzahlungen führten darüber hinaus dazu, dass Kinder häufiger zum Sport oder zur Musikerziehung gingen.
Jüngste Untersuchungen legen laut Bertelsmann-Stiftung zugleich nahe, dass bei zweckgebundenen Sach- und Geldleistungen wie dem Bildungs- und Teilhabepaket rund 30 Prozent für den Verwaltungsaufwand veranschlagt werden müssen. Dazu komme, dass viele Bedürftige diese Unterstützung gar nicht beantragten.
»Direkte finanzielle Leistungen für Familien sind sinnvoller als aufwändig zu beantragende Sachleistungen«, zeigte sich Stiftungsvorstand Jörg Dräger überzeugt. Das Geld komme den Kindern zugute und werde nicht von den Eltern für eigene Interessen ausgegeben. AFP/nd
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