Gebühr geringer - Entschädigung höher
Die EU strebt Verbesserungen beim Telefonieren ins EU-Ausland und bei Bahnverspätungen an
Für Auslandstelefonate aus dem eigenen Land gibt es bislang keine Kostenobergrenzen. Das soll sich nun ändern. Das EU-Parlament stimmte für entsprechende neue Regeln. Demnach sollen Gespräche aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat pro Minute nur noch maximal 19 Cent kosten dürfen - egal ob vom Handy oder vom Festnetztelefon aus. Die Kosten pro SMS werden bei höchstens sechs Cent gedeckelt.
Dieser Gesetzesvorlage muss noch der Rat der Mitgliedstaaten »grünes Licht« geben, was als Formsache gilt. Dann können die neuen Preisobergrenzen im Mai 2019 in Kraft treten. Eine Grundsatzeinigung über die Neuerungen war bereits im Juni erzielt worden.
Laut Daten des Europäischen Verbraucherverbands fielen in Deutschland zuletzt bis zu 1,99 Euro Gebühren pro Minute für Auslandsgespräche per Handy an. Im Gegensatz dazu waren die sogenannten Roaminggebühren für Anrufe aus fremden Netzen im EU-Ausland im Sommer 2017 abgeschafft worden. Das hat laut Forsa-Studie vom Frühjahr 2018 auch für Verwirrung gesorgt: Gut die Hälfte aller Befragten (52 Prozent), die in den vorangegangenen Monaten ins EU-Ausland telefonierten, glaubten, dass die Abschaffung der Roaminggebühren auch für Anrufe von Deutschland in andere EU-Länder gilt.
»Dank der neuen Regelung werden Verbraucher in den meisten Fällen für ihre Anrufe ins EU-Ausland erhebliche Kosten einsparen«, erklärte der Europäische Verbraucherverband. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Preisdeckelung. Allerdings blieben in Deutschland noch viele Probleme bestehen. So seien die Mindestvertragslaufzeiten für Telefonverträge zu lang. Sie müssten auf sechs Monate gesenkt werden.
Eine weitere EU-weite Neuerung: Telefon- oder Handyverträge sollen künftig einen leicht verständlichen Überblick über die Konditionen bieten. Daneben müssen Informationen über mögliche Kostenrückerstattungen enthalten sein - etwa wenn Verbrauchern bei einem Anbieterwechsel noch ungenutztes Prepaid-Guthaben bleibt.
Neue Regelungen bei Zugverspätungen
Mehr als zwei Stunden zu spät, weil der Zug nicht kam? Bislang gibt es bei solchen Verspätungen in Deutschland höchstens die Hälfte des Ticketpreises zurück. Das EU-Parlament strebt nun europaweit deutlich höhere Entschädigungen für Bahnreisende bei verspäteten oder ausgefallen Zügen an.
Die Vorschläge sehen vor, dass Bahnunternehmen bei Verspätungen von mehr als einer Stunde die Hälfte des Ticketpreises zurückerstatten sollen. Drei Viertel des Ticketpreises würden bei mehr als eineinhalb Stunden und der komplette Ticketpreis bei mehr als zwei Stunden fällig.
Bevor die angestrebten neuen EU-Regeln in Kraft treten können, müssen die EU-Abgeordneten einen Kompromiss mit dem Rat der Mitgliedstaaten finden. Bei dem Gesetzesvorhaben geht es darum, die seit 2009 bestehenden Regeln zu den Fahrgastrechten zu aktualisieren.
Das EU-Parlament will außerdem erreichen, dass Bahnreisende bei Fahrten über Staatsgrenzen hinweg leichter Entschädigungen bekommen können - und das auch, wenn für die Reisetickets bei verschiedenen Anbietern gekauft wurden. Dann soll trotzdem für die gesamte Strecke ein Entschädigungsanspruch bestehen.
Kommen diese Regelungen durch, kämen auf die Deutsche Bahn beträchtliche Kosten zu. So sank beispielsweise im August der Anteil pünktlicher Fernzüge auf unter 70 Prozent. dpa/nd
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