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Regierung fühlt sich nicht verantwortlich
Arzneimittelversuche: Heimkinder waren Ärzten und Konzernen, Institutionen und Ämtern schutzlos ausgeliefert
Valium, Decentan, Truxal, Adumbran, Androcur: Die Liste der Substanzen, die Heimkinder in der Bundesrepublik der 1950er bis 1970er Jahre schlucken mussten, ist lang. Bedenkenlos und routinemäßig verabreichten Ärzte und Betreuer ihnen harten Stoff, hauptsächlich, um sie ruhigzustellen.
Vor gut zwölf Jahren machten die ersten Ehemaligen ihre Erfahrungen mit harter unbezahlter Arbeit, Misshandlungen und Isolationshaft öffentlich. Seither wurden immer neue Details des harten Regimes in den Einrichtungen bekannt. Fast alle Betroffenen berichteten auch, sie seien zur Einnahme von Arzneimitteln gezwungen worden.
Die Pharmazeutin Sylvia Wagner wagte sich als erste an die Mammutaufgabe der Erforschung des Medikamentenmissbrauchs in Kinderheimen. Nachdem sie Ende 2016 erste Ergebnisse öffentlich machte, haben der NDR und andere Sendeanstalten eigene Recherchen gestartet. Die niedersächsische Landesregierung, aber auch der Landschaftsverband Rheinland, einer der großen Betreiber von Kinder- und Jugendheimen, gaben Studien in Auftrag. Eine hat der Düsseldorfer Medizinhistoriker Frank Sparing erarbeitet. Er sagte vergangene Woche im Deutschlandfunk, mit Blick auf den Einsatz insbesondere von Psychopharmaka könne man von einer »kollektiven Vergiftung« sprechen.
Wagner hat zudem herausgefunden, dass Ärzte in Kooperation mit Pharmakonzernen und mit Wissen von Heimbetreibern und Behördenvertretern Tausende Heimkinder als Probanden für Arzneimittelstudien missbrauchten. Am Freitag berichtete sie auf einer Veranstaltung der Linksfraktion im Bundestag, sie habe mittlerweile Belege für rund 80 Arzneimittelversuche an Bewohnern von Jugendfürsorgeeinrichtungen. Die Wissenschaftlerin hat Fachzeitschriften und, mit Erlaubnis der beiden Unternehmen, die Firmenarchive von Bayer und Merck sowie Bewohnerakten einzelner Heime durchforstet. Ärzte schilderten in ihren Publikationen ganz offen deren Verlauf. In keinem der Artikel wurde erwähnt, dass bei den Eltern der Kinder eine Einwilligung eingeholt worden war, geschweige denn bei den Mädchen und Jungen selbst.
Nach Angaben von Wagner wurden in der Mehrzahl der Fälle an Säuglingen Impfstoffe getestet. Die zweithäufigste Wirkstoffgruppe waren Psychopharmaka. Außerdem wurden Präparate gegen das Bettnässen und zur Hemmung des Sexualtriebs bei Jungen verabreicht - mit häufig verheerenden Folgen, unter denen Betroffene bis heute leiden.
Experten machten am Freitag deutlich, dass die Versuche rechtswidrig waren. »Medikamententests an Heimkindern waren auch nach dem Recht der 1950er Jahre Körperverletzung«, sagte der Kölner Rechtswissenschaftler Jan Bruckermann. Pharmaunternehmen wie Bayer und Merck, die einzelne Tests direkt in Auftrag gegeben hatten, verwiesen darauf, dass in der BRD erst seit 1978 ein Arzneimittelgesetz in Kraft ist. Tests ohne ausdrückliche Einwilligung der Probanden sind seither eindeutig verboten. Doch nach zahlreichen ältere Normen, angefangen vom Grundgesetz über den Nürnberger Kodex zur Durchführung medizinischer Experimente bis zum Paragrafen 223 des Strafgesetzbuchs, galten ärztliche Eingriffe ohne Zustimmung des Patienten auch vor 1978 klar als Körperverletzung, erläuterte Bruckermann. Dies betonte auch der von der Bundesregierung eingesetzte »Runde Tisch Heimerziehung« 2010 in seinem Abschlussbericht. Ob es Pharmaversuche in größerem Umfang gegeben habe, lasse sich aber kaum noch beurteilen.
Wagner und andere Fachleute haben das Gegenteil inzwischen bewiesen. Die Bundesregierung behauptete jedoch noch im April dieses Jahres in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion, nichts von solchen Tests zu wissen. Auch die Möglichkeit weiterer Entschädigungsleistungen und einer Aufarbeitung der Vorkommnisse durch den Bund sieht sie nicht. Pharmafirmen und kirchliche Träger lehnen ebenfalls eine Übernahme von Verantwortung ab.
Die LINKE will ausloten, wie die Beteiligten an jenem Netzwerk von Ärzten, Firmen, Behörden und Heimträgern doch noch zu Schuldeingeständnis und zu substanziellen Entschädigungen gebracht werden können. Leicht wird das nicht. Das machte Manfred Kappeler deutlich. Der emeritierte Sozialwissenschaftler hat an der Seite der ehemaligen Heimkinder für deren Rechte gestritten. Er hat 2009 eine Umkehr der Beweislast gefordert: Demnach müssten Heimbetreiber und Behörden nachweisen, dass Kinder in ihrer Obhut korrekt behandelt, nicht ausgebeutet und nicht misshandelt worden sind. Kappeler ist noch heute zutiefst empört darüber, wie die damalige Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) die Zusammensetzung des Runden Tischs zuungunsten der überlebenden Betroffenen beeinflusste - und dessen Arbeitsauftrag und Budget einschränkte.
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