Grüne bleiben bei Nein zu sicheren Herkunftsstaaten

Bundestag stimmt für Ausweitung der umstrittenen Regelung auf weitere Länder / Baerbock: Instrument löst keines der Probleme hierzulande

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Berlin. Der Bundestag hat am Freitag für eine Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten gestimmt. Mit einer Mehrheit von 509 Stimmen beschloss das Parlament die Regierungspläne, die Maghreb-Staaten Marokko, Tunesien und Algerien sowie Georgien als sicher einzustufen. 128 Abgeordnete, vor allem Grüne und LINKE, stimmten mit Nein. Die Fraktionen von FDP und AfD stimmten mit der Mehrheit der Koalition für das Vorhaben. Über die Einstufung muss aber auch der Bundesrat noch abstimmen. Wegen der Mehrheit der von Grünen mitregierten Länder ist der Ausgang dort fraglich.

Die Grünen hatten vor der Bundestagsabstimmung noch einmal ihre Ablehnung bekräftigt. Union und SPD waren 2017 mit einem ähnlichen Entwurf zu den Maghrebstaaten im Bundesrat am Widerstand mehrerer Länder gescheitert, in denen Grüne oder der LINKE mitregieren.

»An unserer grünen Position hat sich nichts verändert: Das Instrument der Sicheren Herkunftsstaaten löst keines der genannten Probleme in Deutschland und widerspricht aus meiner Sicht den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts«, sagte Parteichefin Annalena Baerbock vor der Abstimmung an diesem Freitag. »Mit Blick auf die Demokratiebemühungen in den Maghreb-Staaten ist es im Gegenteil sogar kontraproduktiv.« Daher würden die Grünen im Bundestag den Gesetzentwurf der Großen Koalition ablehnen.

Es geht um die Einstufung von Georgien, Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten. Die Bundesregierung will damit erreichen, dass über Anträge von Asylbewerbern aus diesen Ländern schneller entschieden werden kann. Auch die Abschiebung soll so beschleunigt werden.

»Dort, wo wir in den Ländern mitregieren, wird es im Bundesrat aufgrund der grünen Position zu einer Enthaltung oder Ablehnung kommen«, sagte Baerbock. Mit einer Einschränkung: Das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg habe deutlich gemacht, dass seine Zustimmung von einem »tragfähigen Konzept« zum Schutz gefährdeter Gruppen abhänge. Das liege ihres Wissens noch nicht vor.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), kritisierte die Argumente der Grünen als »vorgeschoben«: »Wer aus den Maghreb-Staaten oder Georgien kommt und dort wirklich verfolgt wird, kann auch zukünftig bei uns Schutz bekommen«, sagte er der Zeitung »Die Welt«. »Die Einstufung der Maghreb-Staaten und Georgiens als sichere Herkunftsstaaten wäre ein wesentlicher Schritt voran zur Ordnung der Migration.« Er verwies auf den Rückgang der irregulären Zuwanderung aus Westbalkan-Staaten, nachdem diese im Jahr 2015 zu solch sicheren Herkunftsstaaten erklärt wurden.

Um die Zustimmung einer ausreichenden Anzahl von Ländern zu bekommen, hat der Innenausschuss des Bundestages den Gesetzentwurf überarbeitet: Ausländer, bei denen das Risiko besteht, dass sie ihre Rechte im Asylverfahren nicht wahrnehmen, weil sie »aus Scham oder anderen Gründen« Hemmungen haben, ihre Fluchtgründe vorzutragen, sollen jetzt Zugang zu einer speziellen Rechtsberatung erhalten. Das können Folteropfer, Opfer von Menschenhandel, unbegleitete Minderjährige oder Menschen sein, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in ihrem Herkunftsland diskriminiert worden sind.

In Niedersachsen sind die Grünen im vergangenen Jahr aus der Regierung ausgeschieden. Wenn Baden-Württemberg zustimmt, könnte die Ausweitung dennoch scheitern, wenn das von SPD und LINKEN regierte Brandenburg nicht zustimmt. Agenturen/nd

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