Wie Sie 2019 ein »Vermögen« ansparen
Vermögenswirksame Leistungen (Teil 1)
Deutschland gilt als Land der Sparer. Doch »richtig« sparen tut nur ein kleiner Teil der Bürger. Das sind vor allem Menschen, die über ein höheres Einkommen verfügen. Dabei gibt es einige, staatlich geförderte Möglichkeiten, die auch für bescheidenere Einkommen interessant sein können: Baukindergeld und Wohnungsbauprämie ab 16 Jahre, Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge.
Die wohl am wenigsten umstrittene Chance auf zusätzliche Staatsknete bietet das »vermögenswirksame Sparen«. Allerdings spielen Aktien dabei eine große Rolle.
Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) regierte bereits seit mehr als einem Jahrzehnt in der BRD, als der Bundestag in Bonn ein Gesetz mit dem programmatischen Titel: »Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand« verabschiedete. Bis zu seiner Verabschiedung war dieses Gesetz lange politisch heftig umstritten gewesen.
Begünstigt wurde die Zustimmung des Parlaments durch eine Regierungsstudie, die in der westdeutschen Öffentlichkeit für Aufregung sorgte: Danach besaßen weniger als 2 Prozent der Bevölkerung 70 Prozent des Produktivvermögens!
Heutzutage ist das Kapital im nun wiedervereinten Deutschland noch ungleicher verteilt als damals im Westen. Und für ein »Vermögen« reichen Adenauers Sparzulagen auch 2019 bei Weitem nicht aus. Dennoch lohnt es sich, die Chancen des mittlerweile Fünften Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG) zu nutzen.
Wie funktionieren VL?
Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL genannt, werden von vielen Arbeitgebern zusätzlich zum Lohn oder zur Ausbildungsvergütung gezahlt - mal freiwillig, mal aufgrund von betrieblichen Vereinbarungen und meistens aufgrund eines Tarifvertrages, der mit einer DGB-Gewerkschaft geschlossen worden war.
Einige Tarifverträge in der Metall-, Elektro- und Chemieindustrie setzen die vermögenswirksamen Leistungen mittlerweile für den gezielten Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge ein.
Beamte, Soldaten und Angestellte im öffentlichen Dienst können aufgrund spezieller Regelungen ebenfalls diese Leistungen erhalten.
Sieben Millionen verzichten auf Geld vom Arbeitgeber
Trotzdem verzichten immer noch viele Beschäftigte auf ihre VL-Leistungen, sei es aus Unkenntnis, sei es aus Trägheit oder Geringschätzung der scheinbar geringen Summen. Damit aber der Arbeitgeber auch wirklich VL zahlt, muss man selbst aktiv werden und zunächst einen Vertrag mit einer Sparkasse, Bank oder einem anderen Finanzdienstleister abschließen.
Doch Monat für Monat »verschenken« Millionen Menschen bares Geld. Dabei haben laut früheren Gewerkschaftsangaben über 95 Prozent (West) und über 60 Prozent (Ost) der von Tarifverträgen erfassten Beschäftigten einen Anspruch auf VL. Aktuelle Daten liegen uns nicht vor. In den letzten Jahren dürfte der Anteil der Berechtigten in etwa stabil geblieben sein.
Obwohl also rund 20 Millionen abhängig Beschäftigte Anspruch auf Extrageld vom Arbeitgeber haben, nutzen nur rund 13 Millionen Bürger diese Möglichkeit. Der »Rest« verschenkt Ansprüche in Höhe von 1,6 Milliarden Euro. Zu diesem Ergebnis kommt eine im März vergangenen Jahres veröffentlichte Studie des privaten Research Center for Financial Services (CFin) in München.
Wer auf VL von seinem Arbeitgeber verzichtet, verzichtet je nach Branche auf monatlich zwischen 6,65 Euro beispielsweise im öffentlichen Dienst oder 40 Euro bei Banken. Der maximale Betrag, den Sie als VL-Sparer erhalten, beträgt derzeit 40 Euro im Monat, also 480 Euro im Jahr!
Tipp: Fragen Sie in der Personalbüro, beim Betriebsrat oder ihrer Gewerkschaft, welche Möglichkeiten Sie haben.
Sparbetrag privat aufstocken
»Zahlt der Arbeitgeber weniger als 40 Euro, lohnt es, den Sparbeitrag privat aufzustocken, um die Förderung zu erhalten«, rät Dirk Eilinghoff, Experte für Bankprodukte bei Finanztip, einem gemeinnützigen Verbraucherratgeber. Denn zu dem »Extra« kommt möglicherweise noch eine staatliche Prämie obendrauf. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber gar keine vermögenswirksame Leistung zahlt.
Als Arbeitnehmer kann es sich also lohnen, vermögenswirksam zu sparen - wenn Sie nämlich vom Staat Förderung erhalten können. Damit das Finanzamt Ihre eigenen vermögenswirksamen Leistungen anerkennt, muss die Überweisung aber in jedem Fall durch einen Arbeitgeber erfolgen! Meist wird das Geld direkt vom Gehalt einbehalten.
Im Teil 2 erfahren Sie, wann das Finanzamt beim Sparen hilft.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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