In welche Tonne kommt welcher Abfall?

Tipps zur richtigen Mülltrennung

  • Lesedauer: 3 Min.

Die Herausforderung Mülltrennung stellt viele täglich vor neue Fragen. Antworten gibt der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Glas und Gläser

In die Glascontainer gehören nur Flaschen und Schraubgläser - kein Deckel, kein Korken, kein Kronkorken, kein Porzellan, kein Spiegel. Das Glas sollte »löffelrein« sein, muss also nicht extra ausgewaschen werden. Andersfarbige Flaschen, etwa blaue oder rote, gehören in den Container für Grünglas.

Korken und Kronkorken gehören in den Verpackungsmüll, auch Gelber Sack oder Gelbe Tonne genannt, ebenso wie die Deckel. Manchmal gibt es gesonderte Sammelstellen für Naturkorken, die später als Dämmmaterial verwendet werden.

Trinkgläser haben eine andere Materialzusammensetzung und gehören nicht in den Glascontainer, sondern wie Porzellan und Spiegel in die Restmülltonne.

Papier und Pappe

Ins Altpapier oder die Blaue Tonne gehören Zeitungen und Zeitschriften inklusive Broschüren, Pappverpackungen, Eierkartons und Papiertüten. Auch Briefumschläge und Brottüten mit Sichtfenster können in den Papiermüll. Diese sind mit dem Umschlag recycelbar. Das gilt auch für Zeitschriften mit eingeklebten Shampooproben.

Eingeschweißte Prospekte sollten ausgepackt und ohne Folie ins Altpapier wandern. Benutzte Taschentücher und Küchentücher gehören nicht in die Altpapiersammlung, sondern in die Restmülltonne.

Verpackung oder Gelber Sack

In den Verpackungsmüll gehören Getränke- und Konservendosen, Joghurtbecher samt Deckel, Getränkekartons, Verpackungsfolie, Plastiktüten und Plastikflaschen, Styroporverpackungen und Zahnpastatuben. Auch Spraydosen und Flaschen mit starken Putzmitteln gehören in den Gelben Sack.

Der Joghurtdeckel sollte vom Becher abgetrennt werden. Nur wenn die verschiedenen Materialien getrennt im Müll landen, können die Infrarotsensoren der Sortieranlagen sie erkennen und in den richtigen Recyclingprozess geben. Alufolie ist keine Verpackung und gehört daher in den Restmüll.

Biotonne und Kompost

In die Biotonne gehören neben Speiseresten und Backwaren auch Gartenabfall und verwelkte Blumen, Eier- und Nussschalen, ebenso Kaffeefiltertüten und Teebeutel, auch wenn sie teilweise Kunststoff enthalten. In die Biotonne gehören auch Knochen, Gräten und Sägespäne.

Restmüll und Sondermüll

Zigarettenkippen und Zigarettenasche gehören in den Restmüll. Zigarettenasche ist schadstoffbelastet und gehört nicht in die Biotonne. Fahrscheine und Kassenzettel kommen in die Restmülltonne, da sie aus Bisphenol-A-haltigem Thermopapier sind. Dieser Giftstoff darf nicht in den Recyclingkreislauf gelangen. Auch gebrauchte Putzlappen und Schwämme gehören in den Restmüll.

Halogen-, LED- und Energiesparlampen unterliegen dem Gesetz zur Entsorgung von Elektronik-Altgeräten. Diese Lampen müssen bei örtlichen Wertstoffhöfen oder im Handel abgegeben werden. Ausgediente CDs sind kein Restmüll.

Abgelaufenen Arzneimitteln

Die Verpackungsblister gehören in den Gelben Sack, die Medikamente können in den Restmüll, der größtenteils verbrannt wird. In den Kommunen, in denen er nicht verbrannt wird, müssen die Medikamente bei örtlichen Schadstoffsammelstellen abgegeben werden. Teilweise nehmen Apotheken nicht verbrauchte Medikamente zurück. AFP/nd

Rund um den Müll: Zu den Pflichten der Vermieter auf Seite 4 in diesem Ratgeber.

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