Bahnfahrt erster Klasse mit dem Ticket zweiter Klasse?

  • Lesedauer: 2 Min.

Nicht nur um die Weihnachtszeit herum sind die Züge der Deutschen Bahn hoffnungslos überfüllt. In diesem Zusammenhang hätte ich gern gewusst: Darf ich mich mit meinem Ticket der zweiten Klasse auch in ein Abteil der ersten Klasse setzen, wenn sonst nichts mehr frei ist?
Achim P., Erfurt

Auskunft gibt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH:

Selbst bei extremem Platzmangel haben Zugpassagiere mit einem Fahrschein für die zweite Klasse kein Anrecht auf einen Platz in der ersten Klasse. Das ist in § 13 der Eisenbahn-Verkehrsordnung sogar gesetzlich geregelt.

Allerdings kann der jeweilige Zugchef eigenständig entscheiden, ob er aus Sicherheitsgründen in einem überfüllten Zug die erste Klasse allgemein freigibt. Er informiert die Reisenden darüber in der Regel mit einer Lautsprecherdurchsage.

Wer ohne Erlaubnis mit einem Ticket für die zweite Klasse in der ersten Klasse fährt, ist ein Falschfahrer. Wird er von einem Zugbegleiter erwischt, gilt dann beispielsweise bei der Deutschen Bahn: Entweder er verlässt die erste Klasse oder er bezahlt die Preisdifferenz zum Fahrschein erster Klasse. Ein erhöhtes Beförderungsentgelt, also ein Bußgeld von mindestens 60 Euro, ist nur fällig, wenn der Fahrgast beides verweigert und einfach sitzen bleibt. Diese Regelung gilt für den Fern- und Nahverkehr.

Insbesondere für Vielfahrer gibt es oft auch günstige Upgrades zur ersten Klasse. Daher der Tipp: Reisende sollten sich rechtzeitig über aktuelle Möglichkeiten für die jeweilige Strecke und den gewünschten Zug und Tarif informieren.

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