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»Zahlenhochstapelei«

Kritiker bemängeln jetzt auch im Bundestag die Arbeit des Dopingopferhilfevereins

Wie viele Menschen nahmen im DDR-Sport Schaden durch Doping? Wann wurde wissentlich gedopt, wann freiwillig? Werden die insgesamt 13,5 Millionen Euro Entschädigungszahlungen im Zuge des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes zu leichtfertig vergeben? Spielte der Verein »Doping Opfer Hilfe e.V.« (DOH) dabei eine unrühmliche Rolle und erzeugte »Trittbrettfahrer«?

Diesen Fragen widmete sich am Mittwoch der Sportausschuss des Bundestages, nachdem sich vier renommierte Antidopingkämpfer im Dezember 2018 öffentlichkeitswirksam vom DOH abgewandt hatten, weil der Verein sich seine wissenschaftlichen Gutachten selber besorge, Datenschutz missachte und mit einem viel zu weit gefassten Opferbegriff hantiere.

Fast drei Stunden dauerte die nichtöffentliche Sitzung, anfangs berichtete das zuständige Bundesverwaltungsamt über die Umsetzung des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes, nach dem Personen Anspruch auf die Einmalzahlung von 10 500 Euro haben. Danach folgten die Statements von Rechtsanwalt Michael Lehner, der seit 6. Dezember Vorsitzender des DOH ist und Claudia Lepping, ehemalige BRD-Leichtathletin, Dopingverweigerin, Gründerin zweier Antidopinginitiativen.

Die Kritiker hatten bereits am Vormittag im Gebäude der Bundespressekonferenz ihr überarbeitetes Papier »Blackbox DOH« vorgestellt und ihr Anliegen formuliert. Auf dem Podium saßen neben Lepping Professor Dr. Werner Franke, Molekularbiologe und Urgestein der Dopingaufklärung, sowie Professor Dr. Gerhard Treutlein, Leiter des Zentrums für Dopingprävention an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg.

Lepping sagte, der DOH übertreibe bei der Zahl der vermeintlichen Opfer des DDR-Dopingsystems, um seine Existenz zu sichern, und erkläre Sportler, die bewusst Dopingmittel eingenommen hätten, zu Opfern. »Wir fordern die Bundesregierung auf, dass das Gesetz evaluiert wird. Wir müssen zu einer ordentlichen Begutachtung zurückkommen und entscheiden, ob der millionenschwere Doping-Opfer-Hilfsfonds in dieser Form Bestand haben kann.« Sie erkenne beim DOH »eine gewisse Zahlenhochstapelei und somit auch Betrug«.

Antidoping-Vorkämpfer Franke erregte sich erneut über die These, Kinder gedopter DDR-Sportler könnten durch genetische Übertragung von Traumata ihrer Eltern geschädigt worden sein. »Wenn ich durch meine Heimat Westfalen fahre, dann zittern mir doch auch nicht die Knochen vom Westfälischen Frieden im Dreißigjährigen Krieg.«

Der DOH-Vorsitzende Lehnert entgegnete, beim DOH werde selbstverständlich »nicht gegen das Gesetz beraten«. Nach seiner Auffassung sei der Sport in Ostdeutschland vor 1990 ein Zwangssystem gewesen, erläuterte er am Donnerstag gegenüber »nd«: »Deswegen gab es die freie Willensentscheidung im DDR-Sport nicht.« Laut Dopingopfer-Hilfegesetz steht denjenigen DDR-Sportlern eine Entschädigung zu, die unwissentlich oder nicht willentlich gedopt worden sind.

Für André Hahn, den sportpolitischen Sprecher der LINKEN im Bundestag, gibt es nach der Anhörung »mehr offene Fragen als beantwortete«. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende kündigt an, mit einer Kleinen Anfrage für weitere Aufklärung zu sorgen. Hahn sagt, er teile den Verdacht der Kritiker, dass sich der Dopingopferhilfeverein durch das Aufbauschen der Zahlen auch dauerhaft staatliche Mittel sichern will.

Der Sportausschuss will den Verein seine Arbeit fortsetzen lassen. Eine Studie, inwieweit Dopingschäden vererbbar sind, soll aber in Auftrag gegeben werden.

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