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Wer hilft, soll bestraft werden
Innenministerium will mit neuem Gesetz »Abschiebehindernisse« aus dem Weg räumen
Horst Seehofer betitelt seine Vorhaben gerne mit Euphemismen. Vergangenes Jahr waren die Abschiebelager des Bundesinnenministers, denen er den Namen »Ankerzentren« gegeben hatte, in aller Munde. Nun ist aus dem Haus des CSU-Politikers ein Referentenentwurf bekannt geworden, der als »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« verabschiedet werden soll.
Dahinter verbirgt sich der Plan, die Zahl der Abschiebungen zu steigern. Entsprechende Ankündigungen hatte Seehofer öfter gemacht. Nach Angaben aus Ministeriumskreisen gab es Ende vergangenen Jahres rund 236.000 ausreisepflichtige Migranten. Etwa 180.000 hatten eine Duldung und 56.000 keine. Das Innenministerium will nun stärker den Fokus auf die Gruppe der Geduldeten legen. Von diesen hätten fast 80 Prozent keine Reisedokumente. Wenn diese Menschen »selbst verschuldet« keine Passpapiere mehr haben, ihre »Identität fälschen« oder ihre »Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung verweigern«, sollen sie künftig aus der Duldung herausfallen und zur Ausreise aufgefordert werden.
Zudem sollen mehr Schutzsuchende als bisher in Abschiebehaft genommen werden können. Künftig würden Betroffene bereits dann inhaftiert, wenn die Behörden eine Fluchtgefahr vermuten. Dies wäre etwa der Fall, wenn ein Geflüchteter, der aus Sicht der Behörden ausreisepflichtig ist, den Wohnsitz wechselt, ohne die Behörden darüber informiert zu haben. Sogenannte Gefährder und Menschen, die falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht haben, sollen vorübergehend in Haft genommen werden können, um ihre Abschiebung vorzubereiten.
In dem Entwurf ist auch ein Passus zu den Plänen enthalten, das Trennungsverbot von Abschiebungs- und Strafgefangenen in Gefängnissen auszusetzen. Bestehende Justizvollzugsanstalten sollen genutzt werden, um dort auch Abschiebehäftlinge unterzubringen. Allerdings sollen diese räumlich getrennt von den anderen Häftlingen einsitzen.
In Seehofers Entwurf sind Strafen für Menschen vorgesehen, welche die Betroffenen vor unmittelbar bevorstehenden Abschiebungen warnen. Das können etwa Behördenmitarbeiter sein. Nach Angaben aus Oppositionskreisen ist von Haftstrafen bis zu drei Jahren die Rede. Vergangenes Jahr wurden 26.114 Menschen abgeschoben. In 31.000 Fällen waren die Versuche gescheitert. 8000 Abschiebungen scheiterten am Tag der geplanten Ausreise - entweder weil die Betroffenen an ihren vermuteten Aufenthaltsort nicht angetroffen wurden oder weil sie Widerstand leisteten.
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl kritisierte die geplante Erleichterung der Abschiebehaft. Die im Gesetzentwurf vorgesehene »uferlose Ausdehnung von Haftgründen« könne nahezu jeden abgelehnten Asylbewerber treffen, sagte Geschäftsführer Günter Burkhardt am Donnerstag gegenüber AFP. So könne »exzessiv ausgelegt werden«, was eine Mitwirkungsverweigerung bedeute.
Burkhardt äußerte sich zudem ablehnend zur »Ausreiseaufforderung«. Dieser neue Status sei nicht im Koalitionsvertrag vorgesehen. Aufgrund des damit verbundenen Arbeits- und Ausbildungsverbots hätten die Betroffenen keine Bleibeperspektive mehr. Da aber weiter viele Abschiebungen scheiterten, werde so eine große Gruppe von Menschen in einem »rechtlosen Zustand« geschaffen.
Der Entwurf befindet sich nun in der Ressortabstimmung. Das bedeutet, dass der Text am Donnerstag an die anderen Ministerien übermittelt wurde und demnächst auch mit Kabinettskollegen von CDU und SPD diskutiert wird. Insbesondere die sozialdemokratische Justizministerin Katarina Barley wird nun gefragt sein, denn in dem Entwurf wimmelt es von Passagen, die rechtsstaatlichen Prinzipien widersprechen.
In einer von der AfD beantragten Aktuellen Stunde zur Asylpolitik äußerten sich Bundestagsabgeordnete der SPD zurückhaltend. Lars Castellucci erklärte, dass für seine Partei »der Koalitionsvertrag zählt«.
Dagegen sprach die LINKE-Politikerin Ulla Jelpke von einem »Horrorkatalog« aus dem Haus von Seehofer und von »ungarischen Verhältnissen«. Ihre Kollegin von den Grünen, Filiz Polat, sah in dem Entwurf einen »Angriff auf die Zivilgesellschaft und auf Geduldete«.
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