Statt Schallschutzfenster nur Geld gegeben

Für den Lärmschutz am Airport BER gab es 31 Millionen Euro für Handwerker und 254 Millionen als Entschädigung

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 4 Min.

Vollmundig ist den Anwohnern des künftigen Hauptstadtflughafens BER in Schönefeld der »weltbeste Schallschutz« versprochen worden. Gemessen an dem, was vom Lärm der startenden und landenden Maschinen bei geschlossenen Fenstern in den Wohn- oder Schlafzimmern maximal zu hören sein darf, stimmt das theoretisch. Praktisch sieht es aber oft mau aus.

Denn es zeigte sich, dass die Grenzwerte in vielen Fällen allein mit Schallschutzfenstern nicht zu erreichen sind. Das zusätzliche Dämmen von Fassaden ist jedoch teuer - und die Kostenübernahme durch die Flughafengesellschaft (FBB) ist gedeckelt. Würde der Preis der Baumaßnamen 30 Prozent des Werts eines Gebäudes überschreiten, so wird lediglich eine finanzielle Entschädigung in genau dieser Höhe gezahlt. Die Grundstückseigentümer müssen sich dann selbst überlegen, welchen Schallschutz sie sich leisten wollen. Wer alt und schwerhörig ist, könnte sich auch sagen: »Ich stecke mir das Geld lieber in die Tasche und lasse am Haus alles so, wie es ist.«

750 Millionen Euro sind bei der Flughafengesellschaft für den Schallschutz eingeplant. Aus Antworten von Infrastrukturministerin Kathrin Schneider (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage des fraktionslosen Landtagsabgeordneten Christoph Schulze geht jetzt hervor, dass die FBB bis Ende 2018 bereits 254 Millionen Euro Entschädigungen ausgezahlt, aber bis dahin erst 30,8 Millionen Euro für Baumaßnahmen ausgegeben hatte.

Für Christoph Schulze ist der Kardinalfehler im Jahr 1993 gemacht worden, als entschieden wurde, den Hauptstadtflughafen nicht in Sperenberg, sondern im dicht besiedelten Berliner Umland in Schönefeld zu bauen. Hier muss viel mehr Geld für den Schallschutz aufgewendet werden. »Das Problem war voraussehbar«, sagt Schulze. »Dass trotz explodierenden Kosten keine befriedigenden Lösungen für die betroffenen Bürger gefunden werden, ist eigentlich skandalös.«

2004 waren die ersten Anträge auf Kostenerstattung für Schallschutzmaßnahmen bei der FBB eingegangen, ab 2007 wurden die Anträge bearbeitet. Bis Februar 2014 kamen Anträge auf Kostenerstattung für 18 866 Wohneinheiten zusammen. Bis Ende 2018 wurden Baumaßnahmen für 12 560 Wohneinheiten zugesagt.

»War die finanzielle Entschädigung 2004 ursprünglich als Ausnahme vorgesehen, ist sie inzwischen eher die Regel«, stellte der Landtagsabgeordnete Axel Vogel (Grüne) fest. »Sie muss aber wie geplant die Ausnahme bleiben«, findet Vogel. »Der Einbau von Schallschutzfenstern und -wänden muss der Regelfall sein, auch wenn dessen Kosten die Kappungsgrenze von 30 Prozent überschreiten.« Der Politiker fordert diesbezügliche Vollzugshinweise des Infrastrukturministeriums an die Flughafengesellschaft. Die derzeitige Umsetzung des Schallschutzprogramms widerspreche der ursprünglichen Absicht, den Anrainern des Großflughafens einen möglichst guten Schallschutz zu ermöglichen. Der vom ehemaligen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD) und von der FBB so genannte »weltbeste Schallschutz« habe sich als »hohle Phrase« erwiesen. So dürfe man nicht weitermachen. Das gefährde die Gesundheit der Anwohner, warnt Vogel.

Derweil erklärt Christine Dorn vom Bürgerverein Brandenburg-Berlin, warum empfohlene Schallschutzmaßnahmen oft noch nicht umgesetzt sind: Das Anbringen von Dämmplatten innen verkleinere die Wohnfläche. Das ist gerade in solchen winzigen Eigenheimen von Arbeiterfamilien ein Problem, wie sie beispielsweise in Schulzendorf gebaut worden sind. Viele Hausbesitzer wünschen sich deswegen eine Dämmung außen an der Fassade und bestellen keine Handwerker, solange darüber keine Einigung mit der Flughafengesellschaft erzielt ist. In Fällen, wo es einen Rechtsstreit über den angemessenen Schallschutz gab, habe das zu Verzögerungen geführt. Davon abgesehen, so erläutert Christine Dorn, seien die Auftragsbücher der Handwerksfirmen voll. Das Handwerk habe es nicht nötig, sich mit der FBB »herumzuärgern«. Ein Preiskatalog von 2015 sei veraltet. Die Preise sind inzwischen gestiegen. Einen neuen Katalog solle es bis Mai 2019 geben, sagt Dorn.

Niemand könne verpflichtet werden, »das ausgezahlte Geld tatsächlich für den Schallschutz zu nutzen«, findet der Landtagsabgeordnete Matthias Loehr (LINKE). Er erinnert, dass der Anspruch auf Schallschutz auch noch bis zu fünf Jahre nach der Eröffnung des neuen Flughafens geltend gemacht werden könne. Wenn Anwohner abwarten, wie sehr sie der Krach stört, bevor sie sich die Wände aufreißen lassen, dann kann Loehr das gut verstehen. »Ich würde es auch so machen«, sagt er. Seite 9

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