Das ist hier nicht Ungarn

Das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs hat viele empört. Aber hilft die überschießende Rhetorik weiter?

  • Tom Strohschneider
  • Lesedauer: 7 Min.

Das Urteil, das dem globalisierungskritischen Netzwerk die Gemeinnützigkeit abspricht, hat zumindest auf der linken Seite einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Das mag zunächst verständlich sein, schließlich sieht es hier für manche offenbar so aus, als ob eine dezidiert linke NGO unter besonders strenge steuerrechtliche Aufsicht genommen wurde.

Es könnte aber sinnvoll sein, sich ein paar Gedanken zum Thema über den ersten Affekt hinaus zu machen.

Erstens trifft ein Teil der Empörung einen sehr fragwürdigen Ton. Ist das Urteil des Bundesfinanzhofs wirklich »ein Angriff«, der der Demokratie schadet, ein »Maulkorb für die gesamte kritische Zivilgesellschaft«, ja sogar »ein politisch motiviertes Urteil«?

Man mag absolut uneingeschränkte Rechtsstaatlichkeit für eine Illusion halten, weil sich Jurisdiktion immer in einem sozialen Raum vollzieht, in dem ökonomische Interessen und politische Antagonismen wirken.

Aber es macht doch wohl gerade in diesen Zeiten einen Unterschied, ob man in Polen oder Ungarn einen Richterspruch erhält, der sich politisch auswirkt. Dem Bundesfinanzhof mal eben im Vorbeigehen zu unterstellen, er produziere den Unternehmen oder sonst wem genehme Urteile, verwischt Unterschiede, über die man bei aller Kritik an hiesigen Zuständen immer noch froh sein könnte.

Man sollte sich fragen: Trägt die Gleichsetzung des Bundesfinanzhofs mit der politisch gelenkten Justiz in autoritären oder rechtsradikal regierten Regimen nicht eher dazu bei, den Stand hierzulande erreichter demokratischer und rechtsstaatlicher Substanz gering zu achten? Und wem hilft das?

Zweitens ist ein Urteil, nur weil es nicht den eigenen Interessen entspricht, deshalb nicht auch schon politisch fragwürdig.

Die Jenenser Rechtsprofessorin Anna Leisner-Egensperger hat daran erinnert, »dass die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die Attac jetzt das Rückgrat bricht, ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung letztlich darin findet, nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerade das zu verhindern, was diese Bewegung nach ihrer Satzung bekämpft: dass die Macht des Geldes die Gewichte der politischen Parteien verschiebt, indem einzelne unter ihnen durch ausnehmend vermögende Anhänger eine besondere finanzielle Förderung erhalten.«

Das ist erklärungsbedürftig. Damit den politischen Parteien so etwas wie Chancengleichheit zugrunde liegt, gibt es im Steuerrecht eine Regelung, welche die Absetzbarkeit von Parteispenden für Unternehmen untersagt. Damit die Firmen nicht über Vereine sozusagen auf dem Umweg im Sinne ihre politische Agenda mit Geld die politische Willensbildung in ihrem Sinne beeinflussen, dürfen gemeinnützige Organisationen selbst nicht Parteien fördern. Und letztere dürfen auch keine Spenden von gemeinnützigen Vereinen annehmen. Damit diese Konstruktion, die ja durchaus sinnvoll erscheint, nicht umgangen wird, dürfen gemeinnützige Organisationen schließlich nicht wie Parteien agieren.

Diese Grenze hat das Gericht nun bei Attac überschritten gesehen. Nun lässt sich sofort mit dem Finger auf Vereine wie den »Bund der Steuerzahler« zeigen, der unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit Propaganda gegen Umverteilung und für einen »schlanken Staat« macht - aber diese Lobbygruppe der Mittelständler könnte nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs auch bald keine Gemeinnützigkeit mehr zugesprochen bekommen. Mit denselben Argumenten.

In diesem Falle würde das dann sicher von links begrüßt werden, aber die Pointe demokratischer und rechtsstaatlicher Verfahren ist ja, dass diese nicht auf irgendeinem Auge »blind« sind, wie es so unschön heißt.

Drittens könnte jedem, der die Gemeinnützigkeit hochhält, die Frage kommen, ob steuerliche Förderung in diesem Zusammenhang so sinnvoll ist. Wer keine Steuererklärung macht, etwa weil er zu wenig verdient, ist hier schon einmal im Nachteil. Oder noch einfacher gesagt: Ist es noch Gutes, das man tut, wenn man es nur tut, wenn es dafür auch Geld zurück gibt?

Aus der anderen Warte ist steuerliche Förderung der Spendenbereitschaft eine Sache, die auf die Haushalte der Vereine und damit auf deren politische Ziele durchschlägt. Attac hat immer betont, dass es kaum Rückgänge bei den Spendeneinnahmen gab. Genau das aber unterstellt die überzogene Rede vom »Angriff« und vom »Maulkorb«.

Viertens wirft das Urteil des Bundesfinanzhofs erneut die Frage auf, inwieweit politische Parteien in der Willensbildung besonders gestellt sind und das auch sein sollen. Ja, auch Vereine, Verbände, Netzwerke oder NGOs tragen zu dieser bei - und man kann in vielen Fällen sagen, ein Glück.

Und doch wäre, die Frage zu stellen, ob Aktivitäten im selben gesellschaftlichen Raum auch dieselbe staatliche Förderung genießen sollten. Es gibt Gründe, die dagegen stehen, was man auch an den vielen Rufen zu größerer Transparenz und Kontrolle von Lobbyisten sehen kann.

Hier ist nun eine soziale Realität zu beachten, in der es nicht zuletzt an ökonomischen Ressourcen hängt, wie laut und wirksam man an der politischen Willensbildung, an der demokratischen Debatte, an der öffentlichen Kritik, an der Bildung und Prägung von Werten und Ideen beitragen kann.

Diese Frage ist aber eine, die keinen so engen Katalog verträgt, wie er derzeit in Paragraf 52 der Abgabenordnung formuliert ist. Immer wieder ist völlig zurecht beklagt worden, dass die dort aufgelisteten »Gemeinnützigen Zwecke« nicht viel über das gesellschaftlich akzeptierte Verständnis von Gemeinnutzen sagen, sondern eher als Beleg erfolgreicher Lobbyarbeit zu gelten haben. Interessant ist nämlich, was hier alles nicht steht - weshalb schon länger im parteipolitischen Raum darüber diskutiert wird, diesen Katalog zu ändern.

Dass sich hier »zwei Linien« gegenüberstehen, gehört zur Demokratie dazu. Die eine mag mehr finanzpolitisch denken (weniger steuerliche Absetzbarkeit hießt: es bleibt mehr im Haushalt für anderes) oder aus politischen Motiven den Katalog schon für zu weit formuliert halten oder sogar aktiv die Ziele von Organisationen wie Attac ablehnen. Es gibt andere, die den Wunsch verfolgen, den Katalog eher noch auszuweiten.

Es geht dabei aber eben nicht nur um noch mehr Spendenabzugsfähigkeit, sondern auch um Gleichbehandlung zivilgesellschaftlicher Akteure. Viele Themen sind in Paragraf 52 der Abgabenordnung gar nicht berücksichtig, etwa der Einsatz für Frieden, Menschenrechte, Integration, Inklusion oder für die Rechte von sexuellen Identitäten. Sind diese nicht gemeinnützig?

Oder anders herum gefragt, ist ein Zustand haltbar, der Spenden steuerlich privilegiert, welche der Förderung des »traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals« dienen, wenn auf solchen Veranstaltungen dann- wie das gerade die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer beschämend vorgeführt hat - unter dem Deckmantel der Witzigkeit die Rechte von sexuellen Identitäten in den Schmutz gezogen werden?

Und, um noch einen fünften Punkt anzusprechen: Wir brauchen eine Änderung der Gesetzeslage, um die »Rechtssicherheit für politische Willensbildung« zu stärken. Das gleichnamige Netzwerk hat in einem Versuch zeigen können, dass die Frage der Gemeinnützigkeit von Vereinen von den Finanzämtern ganz unterschiedlich beantwortet wird. Auch das ist kein Zustand.

Kurzum, die schnappatmige Empörung über das Urteil des Bundesfinanzhofs sollte möglichst schnell einer anderen Debatte weichen: Was sieht diese Gesellschaft als Gemeinnutzen an? Wie stellt eine Demokratie, die über die ökonomisch ungleichen Voraussetzungen der in ihr wirkenden Akteure weiß, ein erträgliches Maß an Gleichheit in der politischen Auseinandersetzung her? Was sind Interessen und Zwecke, die es zwar gibt, die aber keine öffentliche Förderung verdient haben? Und was heißt das für eine Politik, die unter der Fahne der Schuldenbremse ganz gern auch Aufgaben auf die Zivilgesellschaft ausgelagert hat, deren Finanzierung eben nicht nur eine Frage steuerrechtlicher Kataloge sein dürfen. Und ja, die Parteien müssen sich mal fragen, wie sie ihre privilegierte Position in der Willensbildung eigentlich ausfüllen.

Von der Antwort auf solche Fragen aus lässt sich dann der Rest diskutieren, also auch über die gesetzliche Konstruktion und damit die Wirklichkeit steuerlicher Förderung zivilgesellschaftlicher Vereine. In rhetorisch überschießender Weise auf den Bundesfinanzhof einzuprügeln, als seien wir hier schon in Ungarn oder Brasilien, ist kein sinnvoller Beitrag zu dieser wichtigen Debatte.

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