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Whistleblowerschutz ausgebremst
EU-Kommission will Hinweisgeber stärken, aber Unternehmen gleichzeitig schonen - Bundesregierung zieht mit
Der luxemburgische Staat hat jahrelang systematisch Absprachen mit Konzernen getroffen, damit diese ihre Steuerleistungen deutlich senken konnten. Das war die wichtigste Erkenntnis der sogenannten Luxleaks im Jahr 2014. Infolge der Enthüllungen verdonnerte die EU-Kommission mehrere Unternehmen dazu, Steuern in Millionenhöhe nachzuzahlen. All dies war möglich, weil sich zwei Mitarbeiter einer Steuerberatungsfirma mit Insider-Informationen an die Öffentlichkeit gewandt hatten. Die Franzosen Antoine Deltour und Raphaël Halet deckten milliardenschweren Steuerbetrug auf, standen anschließend jedoch jahrelang wegen Datendiebstahls und Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen vor Gericht.
Deltour und Halet sind sogenannte Whistleblower. Ihre Geschichte rückte die Rolle von Hinweisgebern in den Fokus der europäischen Politik. Die EU-Kommission brachte im April 2018 ein Gesetzgebungsverfahren in Gang, um Menschen, die schwerwiegende Missstände in Organisationen, Unternehmen oder Behörden melden möchten, rechtlichen Schutz zu gewähren. Jetzt steht das Verfahren kurz vor dem Abschluss, doch am gegenwärtigen Entwurf scheiden sich die Geister.
Whistleblower sollen demnach nicht mehr Gefahr laufen, ihren Job zu verlieren oder sonstigen Repressalien ausgesetzt zu sein. Allerdings müssen sie sich dafür bei ihren Enthüllungen an ein dreistufiges Beschwerdeverfahren halten: Zunächst sollen sie sich an »interne Meldekanäle« wenden. Wird nach Ablauf einer Frist keine Abhilfe geschaffen, kann die zuständige öffentliche Behörde benachrichtigt werden. Erst in einem dritten Schritt ist es den Whistleblowern gestattet, die Öffentlichkeit und die Medien zu unterrichten.
Das ist der Plan der EU-Kommission, dem sich die Mitgliedstaaten anschlossen. Auch die deutsche Bundesregierung in Person von Justizministerin Katarina Barley (SPD) stimmte für diesen dreistufigen Ansatz. Das EU-Parlament unter Federführung linker Parteien (inklusive der SPD) forderte hingegen, dass es Whistleblowern freigestellt sein sollte, den geeigneten Weg - firmenintern, behördlich oder öffentlich - zu wählen. Die Verhandlungen des Parlaments mit den Mitgliedstaaten laufen seit Januar. Diese Woche soll es ein Ergebnis geben.
Für Bundesjustizministerin Barley geht es bei der EU-Richtlinie grundsätzlich darum, »in Unternehmen eine andere Kultur zu etablieren«. Dass Whistleblower sich zunächst intern melden müssen, trage dazu bei, dass Strukturen für das Melden von Missständen geschaffen würden, sagte die SPD-Politikerin bei einem Treffen der EU-Justizminister am Freitag in Brüssel. Zudem könnten sich Whistleblower in bestimmten Fällen auch direkt an externe Stellen wenden, wenn sie beispielsweise Sanktionen durch den Arbeitgeber befürchten.
Barley ist in der unangenehmen Lage, als Vertreterin der Bundesregierung in Brüssel eine Position vertreten zu müssen, die nicht mit ihren Parteikollegen im Europaparlament übereinstimmt. Der österreichische Justizminister Josef Moser, Vertreter der rechtsnationalen Regierung in Wien, hat dieses Problem nicht. Für ihn geht es vor allem darum, »dass Informationen nicht vorschnell an die Öffentlichkeit geraten«. Schließlich könnte dies etwa zu Verwerfungen am Aktienmarkt führen, sagte er am Freitag in Brüssel.
Unter anderem die Gewerkschaften kritisieren den dreistufigen Ansatz der Kommission und der Mitgliedstaaten heftig: So würde den Unternehmen Gelegenheit gegeben, »ihr Fehlverhalten zu vertuschen und Whistleblower zum Schweigen zu bringen«, befürchtet Esther Lynch vom europäischen Gewerkschaftsbund ETUC. Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes, fordert »dringend eine Korrektur der Verhandlungsposition« der Mitgliedstaaten und der Bundesregierung. Noch dramatischer fällt das Urteil der Whistleblower Deltour und Halet aus: Sollte die aktuelle Position angenommen werden, »werden künftige Whistleblower in Europa genauso viel leiden wie wir - wenn nicht sogar mehr«, warnen sie in einem Brief zusammen mit weiteren Hinweisgebern an die Verhandlungsführer der EU.
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