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- Jörg Meuthen
Illegale Wahlkampfhilfen könnten der AfD teuer zu stehen kommen
Parteichef Meuthen räumt ein, bei seiner Kandidatur für den Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2016 Wahlkampfhilfen aus der Schweiz erhalten zu haben
Berlin. AfD-Parteichef Jörg Meuthen hat eingeräumt, bei seiner Kandidatur für den Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2016 Wahlkampfhilfen aus der Schweiz im Wert von knapp 90.000 Euro erhalten zu haben. »Es hat Anfang 2016 während meiner Kandidatur Unterstützungsleistungen seitens der Schweizer Werbeagentur Goal AG gegeben«, sagte Meuthen der »Welt« laut einer Vorabmeldung vom Montag. »Der Gegenwert beläuft sich auf insgesamt 89.800 Euro.«
Die einzelnen Leistungen bezifferte Meuthen wie folgt: »Es waren gerundet für Inserate 27.000 Euro, für Flyer 17.000 Euro, für Plakate 41.000 Euro und für Grafik 5000 Euro.« Bereits im Januar hatten deutsche Medien über die finanziellen Hilfen aus der Schweiz für Meuthen berichtet.
Meuthen betonte, dass er »weder von der Goal AG noch von deren Geschäftsführer Alexander Segert jemals Geld erhalten« und der Firma auch keinen Auftrag erteilt oder mit ihr einen Vertrag über jene Werbemaßnahmen geschlossen habe. »Ich habe im Februar 2016 lediglich eine Freistellungserklärung für die Goal AG unterzeichnet, wonach die Firma mein Foto und Daten für werbende Zwecke verwenden dürfe.«
Auf dieser Basis habe die Firma diverse Flyer sowie Plakate produziert und Zeitungsannoncen für ihn als AfD-Landtagskandidaten in seinen beiden Wahlkreisen Bretten und Backnang geschaltet.
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Wie Meuthen im »Welt«-Interview weiter sagte, habe die Bundestagsverwaltung der AfD wegen jener Wahlkampfhilfen Strafzahlungen angekündigt. Diese beträfen zum einen Meuthen selbst, zu andern AfD-Bundesvorstandsmitglied Guido Reil, der 2017 im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf eine ähnliche Unterstützung von der Goal AG erhalten hatte.
Zur Höhe der angekündigten Strafzahlungen in beiden Fällen sagte Meuthen: »Die Bundestagsverwaltung hat uns mitgeteilt, dass es im Fall von Guido Reil illegale Zuwendungen im Gegenwert von 44.500 Euro gegeben hätte. Das sehen wir nicht so, aber die Bundestagsverwaltung meint, dass sich daraus im Fall Reil eine Strafzahlung in dreifacher Höhe ergäbe, also 133.500 Euro. Bei mir rechnet die Bundestagsverwaltung laut einer Mitteilung aus der vergangenen Woche 89.800 Euro mal drei, also 269.400 Euro. Zusammen wären es dann 402.900 Euro.« Meuthen kündigte aber an, dass die AfD gegen einen förmlichen Strafzahlungsbescheid »sofort Widerspruch einlegen und gegebenenfalls vor Gericht gehen« werde.
Deutsche Parteien dürfen keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind. Deshalb untersucht der Bundestag auch Spenden für den Bundestagswahlkampf der heutigen AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel aus der Schweiz. Hier geht es um rund 132.000 Euro, die 2017 in mehreren Tranchen an ihren Kreisverband am Bodensee überwiesen worden waren. Der Bundestag will klären, ob das Geld wirklich von Deutschen und anderen EU-Bürgern stammt.
Außerdem steht die Frage im Raum, ob einer der Spender womöglich mehr als 10.000 Euro gespendet hat. Denn ab diesem Betrag müssen Spender dem Bundestag namentlich genannt werden. Agenturen/nd
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