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Landesvertreter ohne Mut
Sebastian Weiermann über erfolglose Klagen des BUND zum Hambacher Forst
Mit Spannung war der Prozess des BUND gegen das Land Nordrhein-Westfalen und RWE erwartet worden. Muss der Hambacher Wald unter Schutz gestellt werden? Darf der Umweltverband seine Wiese am Rand des Tagebaus behalten? Beide Fragen beantwortete das Gericht mit Nein und hat damit richtig entschieden. Für den Schutz des Waldes nach der entsprechenden EU-Richtlinie ist es zu spät. Das hätte, so die Auffassung des Gerichts, schon vor Jahren passieren müssen. Und die Wiese darf enteignet und weggebaggert werden, die Energieerzeugung, auch durch Kohle, liegt (noch) im öffentlichen Interesse. Die Kölner Verwaltungsrichter haben sich damit an die aktuelle Rechtslage gehalten. Keine Aufgabe, die Freude macht, während politisch über den Kohleaausstieg verhandelt wird, müssen sie nach den (noch) geltenden Regeln entscheiden.
Die Versuche des Vorsitzenden Richters, einen Kompromiss zu finden, schlugen fehl. Dafür sind nicht radikale Klimaschützer verantwortlich, sondern eine feige Landesverwaltung und ein engstirniger Energiekonzern. RWE wollte eine gerichtliche Klärung. Aus der Sicht des Konzerns verständlich - auch wenn durch das heutige Urteil wahrscheinlich kein Gramm Kohle früher gefördert werden kann. Mut hätte die für den Bergbau in NRW verantwortliche Bezirksregierung Arnsberg beweisen und einem Kompromiss zustimmen können. Sie hätte höhere Gerichte, die nun über Berufungsanträge des BUND entscheiden müssen, entlasten können. Dafür fehlte den Landesvertretern aber der Mut oder die Unabhängigkeit. Vielleicht ist die bei Kohlegegnern gängige Abkürzung NRWE also doch nicht so weit hergeholt.
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