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Hammer Mietendeckel

Martin Kröger wünscht sich lieber heute als morgen eine Dämpfung der Mieten

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Zwei Juristen, drei Meinungen lautet eine Redewendung. Auch über den sogenannten Mietendeckel, also eine landesrechtliche Lösung, um die Mieten in Berlin zu dämpfen, gehen die Meinungen unter den Juristen derzeit weit auseinander. Die einen sagen, das Mietrecht werde durch den Bund mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch abschließend geregelt. Die anderen meinen dagegen, mit der Föderalismusreform 2006 und der Übertragung der Zuständigkeit für das Wohnungswesen auf die Länder können diese seitdem mit öffentlichem Recht auch die Mieten begrenzen.

Wenn das zutreffen sollte, wäre es ein richtiger Hammer. Der rot-rot-grüne Senat müsste sich in diesem Fall allerdings die unangenehme Frage gefallen lassen, warum erst ein Jurist aus der bezirklichen Verwaltungsebene auf die Idee kommen muss, und wieso das Mitte-links-Bündnis und davor andere Senate nicht selber darauf gekommen sind? Schließlich grassiert die Wohnungsknappheit mit ihren schlimmen Verdrängungsprozessen seit Längerem.

Eine Klärung der juristischen Grundsatzfrage ist indes überfällig. Es ist seltsam, warum der Senat und die Fraktionen so lange brauchen, darauf eine Antwort zu finden. Seit Ende November vergangenen Jahres liegt der Vorschlag für einen Mietendeckel auf dem Tisch. Da müsste es doch möglich sein, eine rechtliche Einschätzung vorzunehmen, möchte man meinen. Erste gutachterliche Einschätzungen liegen ja auch angeblich vor. Und der politische Wille existiert bei SPD, LINKEN und den Grünen inzwischen auch.

Derweil zeigte jüngst eine Diskussionsveranstaltung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein ebenfalls, dass der Senat zügig eine landesrechtliche Voraussetzung für den Mietendeckel schaffen könnte. Den braucht es. Lieber heute als morgen.

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