- Politik
- EU-Gesetzgebung zu Sammelklagen
EU-Parlament macht Weg für Sammelklagen gegen Konzerne frei
Entsprechendes Gesetz soll nach den Europawahlen ausgearbeitet werden
Straßburg. Das Europaparlament hat sich für die Einführung EU-weiter Sammelklagen ausgesprochen. Mit einer breiten Mehrheit verständigten sich die Abgeordneten in Straßburg am Dienstag auf eine gemeinsame Position für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. Da die EU-Länder sich bislang noch nicht geeinigt haben, werden die Verhandlungen über einen finalen Gesetzestext allerdings wohl erst nach den Europawahlen im Mai beginnen können.
Die EU-Kommission hatte die Möglichkeit für europäische Verbraucher, gemeinsam gegen Konzerne vorzugehen, im April 2018 als Reaktion auf den VW-Abgasskandal vorgeschlagen. Grenzüberschreitend sollen sich Menschen zusammenschließen können, um Ansprüche auf Schadenersatz, Preisminderungen oder Ersatzlieferungen einzuklagen.
Kritiker dieser Verbandsklagen verweisen häufig auf die USA, wo diese Möglichkeit zu einer Klagehäufung und hohen Anwaltskosten geführt hätten. »Mit diesem Vorschlag schaffen wir die Grundlage für ein Recht, das den europäischen Werten entspricht und nicht den Sammelklagen nach amerikanischem Vorbild«, entgegnete dem die Vizepräsidentin des Europaparlaments, Evelyne Gebhardt (SPD).
Bundesjustizministerin Katarina Barley (ebenfalls SPD) hatte im Dezember Vorbehalte an dem Vorhaben geäußert. Die EU verfolge einen anderen Ansatz als die Bundesregierung, sagte Barley. In Deutschland haben Verbraucherschützer mit der Musterfeststellungsklage seit Herbst die Möglichkeit, stellvertretend für Tausende Verbraucher vor Gericht zu ziehen. Am Ende muss jeder Einzelne dann jedoch erneut klagen und eine konkrete Summe Geld einfordern. AFP/nd
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