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Datenklau ist strafbar

Martin Kröger begrüßt das Durchgreifen bei der Polizei

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 1 Min.

Bisher war es bloß eine Verschwörungstheorie. Sie besagte: Berliner Polizisten würden oft das interne Polizeiliche Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (Poliks) anzapfen, um gezielt an Informationen zu Personen zu gelangen. Eigentlich soll der Missbrauch ausgeschlossen sein, weil solche Abfragen dokumentiert werden. Doch was bislang wie das Schauermärchen aus dem Dunstkreis der Polizei klang, scheint doch ein Problem größeren Ausmaßes zu sein.

Zwar werden die Datendiebstähle statistisch nicht erfasst, aber dass innerhalb eines Jahres fünfmal Strafzahlungen verhängt wurden, zeigt, dass es um mehr geht als nur Einzelfälle. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Datenschutzbeauftragte nicht gleich bei jedem Fall zur Bußgeldkeule griff, sondern »sehr, sehr« häufig erst einmal eine Verwarnung aussprach.

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Datenschutzbeauftragte seit einem Jahr solche Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten verhängen darf. Hoffentlich schränken die schmerzhaften Summen in vierstelliger Höhe den Missbrauch ein. Denn in Poliks sind hochsensible Daten über Adressen und Fahrzeuge enthalten. Dass die Daten offenbar nicht nur zum Ausspähen von Nachbarn, Liebschaften oder Kollegen genutzt werden, zeigt der Fall der Drohbriefe an die linksradikale Szene. Dem Datenklau muss unbedingt ein Riegel vorgeschoben werden.

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