Länder uneins bei Masern-Impfpflicht

Bundesgesundheitsminister Spahn könnte schon im Mai Vorschlag für eine Regelung vorlegen

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 2 Min.

Schon im Mai könnte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Vorschlag zu einer Masern-Impfpflicht vorlegen. Der Minister hatte sich wie Familienministerin Franziska Giffey (SPD) für verpflichtende Masern-Impfungen für Kinder in Kitas und Schulen ausgesprochen.

Die Bundesländer sind sich noch nicht einig, ob sie selbst die Initiative ergreifen oder den Vorschlag des Bundes abwarten. Aktuell war Brandenburg vorgeprescht. Der Landtag hatte die rot-rote Landesregierung mit breiter Mehrheit aufgefordert, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass bis zu einer bundesrechtlichen Lösung eine Impfpflicht für den Besuch von Kitas und Tagespflege gilt. Zugleich sollte das Land eine Bundesratsinitiative einbringen. Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (LINKE) setzte sich dafür ein, dass seine Landesregierung die Initiative unterstützt. Neben Brandenburg zeigt sich auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalens entschlossen, eine Impfpflicht einzuführen. In Hamburg unterstütze die oppositionelle CDU ein solches Vorhaben. Die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) will hingegen die Bundesregelung abwarten. Und Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) will eine Impfpflicht erst dann diskutieren, wenn es langfristig zu einer Verschlechterung der Situation kommt. Noch deutlicher ablehnend äußerte sich Hessens Gesundheitsminister Kai Klose von den Grünen, der eher durch eine bessere Aufklärung für höhere Impfquoten sorgen will.

Politikern, die sich bis jetzt abwartend, zurückhaltend oder sogar ablehnend äußern, dürfte eines klar sein: Mit der Einführung einer solchen Pflicht sind auch Probleme verbunden. Diese beginnen bei rechtlichen Fragen, etwa damit, ob ein solcher Eingriff - eine generelle Impfpflicht - mit dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vereinbar wäre. Für das Ziel, einen bestimmten Keim auf Bevölkerungsebene auszurotten, müsste sich eine Impfpflicht als geeignet, erforderlich und verhältnismäßig erweisen. Darauf wies der wissenschaftliche Dienst des Bundestags 2016 hin.

Hinzu kommen rein praktische Probleme, wonach die Impfpflicht schon für Schulkinder schwieriger durchsetzbar wäre als für Kinder in Kitas. Nach aktuellem Stand entsteht erst mit zwei Immunisierungen ein umfassender Schutz. Schon hieraus ergibt sich, dass eine allgemeine Schutzwirkung selbst auf kleine Kinder bezogen erst langfristig zu erreichen ist. Weitere Probleme entstehen dadurch, dass für einen Teil der Kleinkinder keine Kitas in Anspruch genommen werden, Kontrollen hier durchaus unterlaufen werden könnten. Zu klären ist auch, ob für diese singuläre Impfpflicht ein Einzelvakzin importiert wird, da momentan nur Drei- oder Vierfachimpfstoffe, etwa gegen Mumps, Masern und Röteln in Deutschland zugelassen sind und vermarktet werden.

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