StVO soll fahrradfreundlicher werden
15-Punkte-Plan für mehr Sicherheit für Radfahrer
Die Arbeitsgruppe Radverkehr des Bundesverkehrsministeriums hatte dafür Vorschläge für eine fahrradfreundliche Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) erarbeitet. Der vorgelegte 15-Punkte-Plan soll «möglichst bis Ende 2019» umgesetzt werden.
Im Grundsatz geht es darum, gefährliche Rechtsabbiegesituationen zu entschärfen und Tempo 30 bei von Radfahrern viel frequentierten Straßen anordnen zu können. Gerade Großstädte brauchen Mindeststandards für einen sicheren Fahrradverkehr. Die Abbiegeassistenten für Lkw und Busse müssen so schnell wie möglich bundesweit verpflichtend eingeführt werden, um Unfälle mit Radfahrern und Fußgängern zu vermeiden. Solange diese nicht verpflichtend seien, sei die von den Verkehrsministern vorgeschlagene Schrittgeschwindigkeit für Lkw beim Rechtsabbiegen richtig. Denn Lkws sollen künftig innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen dürfen. An wichtigen Radfahrerstrecken soll es Behörden in Ortschaften ermöglicht werden, Tempo 30 anzuordnen.
Was sollte in der StVO berücksichtigt werden?
Tempo 30: Auf Verbindungen, die für den Radverkehr wichtig sind, können Straßenverkehrsbehörden innerorts eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anordnen.
Überholabstand: Ein Seitenabstand von mindestens 1,50 Meter soll in der StVO verankert werden.
Einbahnstraßen: Einbahnstraßen in Zonen mit Tempo 30 sollen grundsätzlich in Gegenrichtung für Radverkehr freigegeben werden.
Nebeneinander fahren: Die StVO soll beinhalten, dass mit Rädern nebeneinander gefahren werden darf, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Ansonsten wird hintereinander gefahren.
Rechtsabbiegen: Für rechtsabbiegende Lkw soll innerorts Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben werden. Denn Rechtsabbiegeassistenten für Lkw oder Busse werden bei Neuzulassung erst ab 2022 verpflichtend. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der EU die Pflicht zum Einbau eines Abbiegeassistenten bei Lastwagen voranzutreiben.
Bereits am 4. April 2019 hatten die Verkehrsminister der Länder ein härteres Vorgehen gegen sogenannte Auto-Poser gefordert. Es gebe beim aggressiven und sicherheitsgefährdenden Zurschaustellen PS-starker Fahrzeuge (sogenannte «Posing») einen dringenden Handlungsbedarf. Höhere Strafen seien auch für die Verursachung unnötigen Lärms durch die Auto-Poser erforderlich. Außerdem machten sich die Verkehrsminister für höhere Strafen und schnelleren Führerscheinentzug bei Geschwindigkeitsübertretungen stark.
Im verkehrspolitischen Streit um die Zulassung von Tretrollern mit Elektromotor ist kein Ende in Sicht. Die Verkehrsminister haben Bedenken gegen den unlängst beschlossenen Verordnungsentwurf der Bundesregierung mit Regeln für den Einsatz der E-Gefährten. Besonders strittig ist, dass «E-Scooter» mit einer Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h vorzugsweise Gehwege sowie Geh- und Radwege benutzen sollen. Hierin sehen die Verkehrsminister «Konflikte mit Fußgängern» vorprogrammiert«. Die Freigabe der Gehwege für Elektrokleinstfahrzeuge werde von den Verkehrsministern weitgehend abgelehnt.
Der Bundesrat wird voraussichtlich am 17. Mai über die Zulassung der E-Scooter entscheiden. dpa/nd
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