Höhere Mietzuschüsse wirken

Rund 31.000 bedürftige Haushalte profitieren im ersten Geltungsjahr von neuen Regeln

  • Jérôme Lombard
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Zahl von erzwungenen Umzügen von Transferhilfeempfängern, um die Miete zu reduzieren, ist in Berlin im vergangenen Jahr zurückgegangen. Das geht aus der Bilanz der sogenannten AV-Wohnen für das Jahr 2018 hervor, die Sozialsenatorin Elke Breitenbach (LINKE) am Donnerstag vorstellte.

»Nach gut einem Jahr ist deutlich: Die Neuregelung ist erfolgreich«, sagte die Senatorin. Laut der Statistik gab es seit Inkrafttreten der neuen Ausführungsvorschrift Wohnen (AV-Wohnen) am 1. Januar 2018 im vergangenen Jahr 178 Zwangsumzüge weniger, als dies im Vorjahr der Fall gewesen ist. Insgesamt haben im ersten Geltungsjahr der erhöhten Mietzuschüsse für Bedürftige rund 31.000 betroffene Berliner Haushalte profitiert, deren Wohnkosten nun komplett vom Amt übernommen werden. Insgesamt trifft das nunmehr auf knapp zwei Drittel der 246.000 Bedarfsgemeinschaften zu, die solche Zuschüsse erhalten, wie die Statistik besagt. Bei den übrigen 85.000 Haushalten waren die Kosten für Miete und Heizung höher, als es die Zuschussgrenze erlaubt. Allerdings gibt es auch in diesen Fälle bestimmte Härtefallreglungen beispielsweise für Alleinerziehende oder schwangere Frauen, um einen Auszug aus Zwang zu verhindern.

»Viele Veränderungen in der AV-Wohnen haben Entlastungen für die betroffenen Haushalte und auch für die Haushaltskasse des Landes Berlin gebracht«, betonte Breitenbach. Insgesamt betrugen die Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und Heizung im Jahr 2018 in Berlin knapp 1,5 Milliarden Euro und damit gut 22,8 Millionen Euro weniger als 2017. »Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Mieten in Berlin sorgen wir dafür, dass auch Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, in ihren Wohnungen bleiben oder eine Wohnung anmieten können«, so die Senatorin.

Die AV-Wohnen bestimmt, welche Kosten für die Unterkunft und Heizung das Jobcenter oder das Sozialamt übernehmen. Grundlage hierfür sind die Sozialgesetzbücher. Wer solche Leistungen beantragt, muss, beispielsweise beim Jobcenter, genaue Angaben über die derzeitige Wohnsituation machen. Die Behörde verlangt Einsicht in den Mietvertrag, eine Aufschlüsselung der Heiz- und Betriebskosten vom Vermieter und sogar Angaben zur Grundstücksgröße.

Dann wird geprüft: Wie viele Quadratmeter hat die Wohnung? Wie hoch sind Bruttokaltmiete und Heizkosten? Diese hatte die rot-rot-grün Regierungskoalition zum Jahresstart 2018 reformiert. So wurden zum Stichtag am 1. Januar die Richtwerte für die Bruttokaltmiete erhöht und einige Rahmenbedingungen, zum Beispiel für Härtefälle, verändert.

Dadurch sollte vermieden werden, dass Leistungsbeziehende ihre Wohnungen aufgeben müssen, weil sie die Kriterien der alten AV-Wohnen nicht mehr erfüllten. Der Senat will mit dieser Maßnahme die Verdrängung einkommensschwacher Menschen aus ihren angestammten Kiezen verhindern. Denn mit der wachsenden Anspannung auf dem Wohnungsmarkt durch steigende Mieten wird Wohnen für immer mehr Berliner zu einer Existenzfrage. Besonders betroffen sind davon Menschen, die in Abhängigkeit von Transferleistungen leben, etwa Hartz IV, Sozialhilfe oder Grundsicherung.

»Die AV-Wohnen ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Wohnungslosigkeit«, sagte Breitenbach. »Allerdings schwächt der Mietenanstieg die positive Wirkung der AV-Wohnen ab.« Trotz aller positiven Entwicklungen gebe es noch erheblichen Nachsteuerungsbedarf für deren Neuauflage, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll, so die Senatorin. »Künftig müssen wir noch flexibler und stärker auf den Einzelfall fokussiert handeln.«

In Zukunft müsse der Blick stärker auf Paarhaushalte gerichtet werden. 2018 zahlte in dieser Gruppe eine Mehrheit von 56 Prozent mehr Miete als in den Richtwerten vorgesehen. »Hier können wir nicht zufrieden sein«, sagte die Senatorin. Grundsätzlich gilt für die Mietzuschüsse bisher, je größer die Familie ist, umso eher wird die Miete vollständig vom Amt übernommen. Zudem müsse aus Sicht von Breitenbach der Neuvermietungszuschuss für jene Menschen erhöht werden, die schon länger wohnungslos sind. Dieser liegt momentan 20 Prozent über dem Richtwert.

Inwieweit die Bruttokaltmietrichtwerte in der neuen AV-Wohnen angehoben werden müssen, soll sich nach dem neuen Berliner Mietspiegel richten. Dieser wird aller Voraussicht nach im Mai erscheinen.

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