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Die Zehn-Jahres-Frist läuft ab
Neubauten in Deutschland unterstehen seit 2002 der sogenannten Energieausweispflicht. Im Jahr 2008 wurde diese Regelung auf Wohngebäude ausgeweitet, die bis einschließlich 1965 erbaut wurden. Ein Jahr später folgte die Einführung der allgemeinen Energieausweispflicht für alle neuen Wohngebäude. Das bedeutet, spätestens seit 2009 sind alle Hauseigentümer, die ihr Objekt verkaufen, vermieten, verpachten oder sanieren wollen, zum Besitz eines Energieausweises verpflichtet.
Da der Ausweis nach zehn Jahren abläuft, mussten bereits letztes Jahr die ersten Energieausweise erneuert werden. Dieses Jahr folgt nun Runde zwei und betrifft alle Eigentümer, die ihren Energieausweis 2009 beantragt haben. Die wichtigsten Fakten zum Energieausweis und dessen Neubeantragung hat der Full-Service-Immobiliendienstleister McMakler (www.mcmakler.de) im Folgenden zusammengefasst.
Ohne Energieausweis drohen hohe Strafen
Der Energieausweis gibt Aufschluss über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Ähnlich wie beim Kauf eines Elektrogeräts, gibt der Energieausweis per Farbskala (grün nach rot) die Energieklassifizierung (A+ nach H) des Objektes an. Es gilt: Je grüner desto energieeffizienter und demnach wirtschaftlicher ist die Immobilie.
»Liegt der Energieausweis nicht spätestens bei der ersten Besichtigung der Immobilie vor, droht dem Anbieter eine Geldbuße zwischen 5000 und 50 000 Euro«, warnt Lukas Pieczonka, Geschäftsführer von McMakler. Sofern jedoch keine Sanierungs- oder Vermarktungspläne anstehen und sich Eigentümer- oder Mieterverhältnisse nicht ändern, wird kein Energieausweis benötigt.
Verbrauchs- und Bedarfsausweis im direkten Vergleich
Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Ersterer basiert, wie der Name bereits verrät, auf den aktuellen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre. Das bedeutet, alles, was der Bewohner innerhalb dieser Zeit an Energie verbraucht hat, wird in den Energieausweis eingetragen. »Je nach Haushalt hängt das Ergebnis des Energieausweises natürlich stark von den Nutzungsgewohnheiten der jeweiligen Bewohner ab und kann daher je nach Person und Lebensstil stark variieren. Dadurch wird ein direkter Vergleich oftmals erschwert«, gibt Pieczonka zu bedenken.
Der Bedarfsausweis hingegen ermittelt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes durch die technische Analyse sämtlicher Gebäudedaten. Dabei werden beispielsweise die Anlagentechnik, also Heizung und Lüftung, sowie der Zustand der Gebäudefassade geprüft. Der energetische Zustand der Immobilie wird präzise dargestellt, da die individuellen Nutzungsgewohnheiten der Bewohner nicht mit eingerechnet werden. Das macht das Erstellen eines Bedarfsausweises aufwendiger, weshalb diese Ausweisform teurer ist als ein Verbrauchsausweis.
Wichtig dabei ist, laut Lukas Pieczonka: »Der Bedarfsausweis ist verpflichtend für Bestandsgebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag, der vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Vorausgesetzt, das betroffene Gebäude wurde in der Zwischenzeit nicht umfangreich energetisch saniert.«
Ein Ausweis und viele Vorteile
Im Normalfall kann der Immobilieneigentümer selbst entscheiden, welche Energieausweisart er beantragen möchte. Dies gilt insbesondere für Nichtwohngebäude. Befinden sich Wohneinheiten in der Immobilie, kann es passieren, dass der Eigentümer beide Ausweisformen beantragen muss. Eine Ausnahme sind denkmalgeschützte Gebäude sowie Immobilien mit einer Nutzungsfläche von weniger als 50 Quadratmetern. Sie bedürfen keines Energieausweises.
Unterm Strich ist der Energieausweis ein sehr hilfreiches Dokument. Er zeigt dem Interessenten bei einer Besichtigung alle relevanten Gebäudedaten auf einen Blick. So kann der Interessent verschiedene Immobilienangebote anhand des Energieverbrauchs vergleichen und bekommt einen Überblick bezüglich der monatlichen Nebenkosten.
Doch auch für den eigenen Gebrauch kann ein solch ein Energieausweis sinnvoll sein. »Immobilieneigentümer, die sich über zu hohe Nebenkosten ärgern, können die Ursache dafür anhand des Energieausweises ablesen und bei Bedarf geeignete Modernisierungsmaßnahmen ergreifen. In manchen Fällen lässt sich so einiges an Kosten einsparen«, verrät der Immobilienexperte.
Was kostet das alles?
Die Beantragung eines Energieausweises ist weder zeitintensiv noch kompliziert. Interessenten können sich unter www.mcenergieausweis.de zum Thema Energieausweis beraten lassen und den passenden Ausweis anfordern. Die Kosten für einen Verbrauchsausweis belaufen sich aktuell auf 19 Euro (statt 39 Euro) und für einen Bedarfsausweis auf 69 Euro (statt 99 Euro). mcmakler.de/nd
Weitere Informationen zum Energieausweis und rund um das Thema Immobilien bietet McMakler in der Ratgeber-Rubrik auf seiner Website www.mcmakler.de.
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