Milliarden für die Wunschliste der Länder

Bund bringt Eckpunkte zu den Strukturwandelhilfen für Kohleregionen auf den Weg

  • Jörg Staude
  • Lesedauer: 4 Min.

Mit einem Monat Verspätung hat das Bundeskabinett am Mittwoch die Eckpunkte für ein »Strukturstärkungsgesetz« beschlossen. Die gesetzlichen Regelungen, um den Kohleregionen bis 2038 zunächst 14 Milliarden von insgesamt versprochenen 40 Milliarden Euro zukommen zu lassen, sollen noch vor der parlamentarischen Sommerpause Ende Juni beschlossen werden.

Der von der Kohlekommission vorgezeichnete Kohleausstieg zerfällt in zwei große Teile: in Regelungen, wann und wie die Kraftwerke vom Netz gehen, sowie in Regelungen, wie die davon betroffenen Regionen in Ost und West beim Strukturwandel unterstützt werden. Über die konkreten Abschaltpläne haben die Verhandlungen zwischen Regierung und Betreibern gerade erst begonnen, hier soll es Mitte 2020 Ergebnisse geben. Mehr Tempo machen Bund und Länder dabei, die von der Kohlekommission vorgeschlagenen 40 Milliarden Euro auf den Weg zu bringen, die in den nächsten 20 Jahren in die Regionen fließen sollen, wo derzeit noch Braun- und Steinkohlekraftwerke mit 38 Gigawatt Gesamtleistung laufen.

Das Kabinett hat jetzt nur die Eckpunkte für die Finanzhilfen beschlossen. Die detaillierten Regelungen - vor allem für ein Investitionsgesetz - will das Wirtschaftsministerium rasch vorlegen und ebenfalls bis zur Sommerpause beschließen lassen. Dabei müssen die Länder einem Teil der Regelungen zustimmen. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) warnte schon mal: »Das Gesetz muss jetzt zügig auf den Weg gebracht werden. Weitere Verzögerungen würden die Menschen in den Revieren verunsichern« - vermutlich vor allem bei der Landtagswahl gleich nach der Sommerpause.

Von den 14 Milliarden, die das Investitionsgesetz vorsieht, erhalten Brandenburg und Sachsen jeweils ein Viertel, Sachsen-Anhalt rund ein Achtel und Nordrhein-Westfalen knapp 40 Prozent. Über diese Hilfen hinaus verpflichtet sich der Bund in den Eckpunkten, weitere Maßnahmen mit einer »Zielgröße von bis zu 26 Milliarden Euro bis spätestens 2038 zu ergreifen, auszubauen oder fortzuführen«.

Die äußerst lange Zeitspanne von 20 Jahren kollidiert natürlich mit den üblichen Fristen der staatlichen Finanzplanung. Ausdrücklich sichert der Bund deswegen den Kohleregionen nur 500 Millionen Euro pro Jahr bis 2021 für regionale Strukturpolitik und Strukturwandel zu, darunter Soforthilfen von 240 Millionen.

Wie die Gelder darüber hinaus aufgebracht werden sollen, in welchem Umfang Ministerien ihren eigenen Etat anzapfen müssen oder die Länder sich beteiligen sollen, bleibt unklar. In den Eckpunkten heißt es dazu nebulös: Der Bund unterstreiche die »Relevanz der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung des durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung bedingten Strukturwandels auch über das Jahr 2021 hinaus, indem die zuständigen Ressorts zur Deckung der Ausgaben für die in diesem Gesetz benannten Maßnahmen der Strukturstärkung auch zukünftig zusätzliche Verstärkungsmittel aus dem Gesamthaushalt erhalten werden«. Soll wohl heißen: Wenn der Etat des jeweils zuständigen Ministeriums nicht ausreicht, könnte es aus dem Bundeshaushalt einen Extrazuschuss geben.

Ausgeräumt ist in den Eckpunkten der Streitpunkt, ob die Kohleländer die Gelder nur für Investitionen verwenden dürfen oder auch für Kulturelles, regionale Identitätsbildung oder kommunales Leben. Die Bundesregierung dürfe »auch konsumtive Ausgaben selektiv fördern«, heißt es jetzt. Möglich soll ferner eine Förderung im Rahmen des Hochschulpaktes sein.

Im Abschlussbericht der Kohlekommission hatten die betroffenen Länder eine riesige Wunschliste mit Projekten in den Bereichen Infrastruktur, Forschung und Wirtschaftsförderung untergebracht. Die finden sich vielfach in den Eckpunkten wieder. Im Rahmen der 14 Milliarden sagt der Bund hier zu, eine Förderung dieser »prioritären Projekte« der Länder in den nächsten fünf Jahren mit 2,6 Milliarden Euro (Nordrhein-Westfalen), 1,9 Milliarden (Brandenburg), 1,8 Milliarden (Sachsen) und 860 Millionen Euro (Sachsen-Anhalt) in Betracht zu ziehen.

In der Wunschliste der Länder finden sich nicht nur die bekannten Vorhaben bei Schiene und Straßen wie der sechsspurige Ausbau der Autobahn von Berlin in Richtung Cottbus, sondern beispielsweise auch die »Errichtung einer Veranstaltungs- und Wettkampfstätte für internationale Großereignisse« in Leipzig. Angesichts der begrenzten Mittel kann man sich schon jetzt vorstellen, wie einzelne Regionen und Kommunen die aus ihrer Sicht besonders »prioritären« Vorhaben gegenüber ihrer Landesregierung durchsetzen. Ob man mit dieser betonlastigen Wunschliste auch in eine »moderne nachhaltige Energiewirtschaft« in den Regionen einsteigt, wie Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) behauptet, kann man bezweifeln.

In den Eckpunkten bekommen auch die Nicht-Kohleländer etwas. So wird der Bund den niedersächsischen Landkreis Helmstedt - dort wurde 2016 einer der ältesten Braunkohlemeiler im Rahmen der »Sicherheitsbereitschaft« abgeschaltet - mit bis zu 90 Millionen Euro unterstützen. Gegenüber einem früheren Entwurf können jetzt auch die Steinkohlestandorte mit Geld rechnen, wenn der Sektor in einem Landkreis mehr als 0,2 Prozent zur Wirtschaftsleistung beiträgt und dieser als strukturschwach gilt.

Selbst der Süden Deutschlands schneidet sich ein Stück vom Kuchen ab. Um die Netzsicherheit zu garantieren, sollen bis 2022 dort neue Gaskraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung und einer installierten Leistung von 1200 Megawatt gebaut werden. Dass sich Bayern, wo nur noch drei kleinere und zwei mittlere Steinkohlekraftwerke laufen, so auch noch Bundeshilfen sichert, muss als besondere lobbyistische Leistung gewürdigt werden.

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