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Fast 200 Ermittlungsverfahren gegen Pegida-Anhänger
Antwort auf eine Kleine Anfrage von DIE LINKE / 25 Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung
Dresden. Die islamfeindliche Pegida-Bewegung in Dresden hat Sachsens Justiz bereits reichlich Arbeit beschert. Seit ihrer Gründung im Herbst 2014 bis September 2018 wurden durch die Staatsanwaltschaft 198 Ermittlungsverfahren gegen Redner und Anhänger von Pegida eingeleitet, teilte der Dresdner Landtagsabgeordnete André Schollbach (LINKE) am Donnerstag mit.
In jeweils 25 Verfahren ging es um gefährliche Körperverletzung sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Weitere Verfahren betrafen unter anderem Straftaten wie Raub, Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Nötigung, Sachbeschädigung und Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole.
Schollbach hatte dazu Kleine Anfragen im Parlament gestellt. Der Beantwortung lag eine Sonderauswertung der Polizeidirektion Dresden zugrunde. »Nicht nur der Anführer von Pegida ist ein mehrfach vorbestrafter Krimineller, auch Redner und Teilnehmer haben zahlreiche zum Teil schwerwiegende Straftaten begangen«, erklärte Schollbach. Die Vielzahl an Gewaltdelikten und die große Zahl an Straftaten gegen die öffentliche Ordnung verdeutlichten den demokratiefeindlichen Charakter von Pegida. In geeigneten Fällen sollte für diese Straftaten das Instrument des beschleunigten Verfahrens verstärkt angewendet werden, damit sich die Täter zügig vor Gericht verantworten müssen. dpa/nd
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