Vattenfall erhöht die Preise: Was kann man tun?
Ich wohne in Berlin und beziehe meinen Strom bei Vattenfall. Nun habe ich Post bekommen mit dem Hinweis, dass sich zum 1. April 2019 die Strompreise erhöhen. Ich bin verunsichert: Was kann oder sollte man in einem solchen Fall überhaupt tun?
Harald W., Berlin
Noch bis vor Kurzem konnten sich Vattenfall-Kunden glücklich schätzen. Während bereits zum Jahreswechsel einige Energieversorger die Preise erhöht hatten., rührte sich bei Vattenfall nichts - obwohl die EEG-Umlage, mit der die Ökostromförderung unterstützt wird, zum 1. Januar 2019 von 5,27 auf 6,24 Cent geklettert war. Nun aber steigen ab 1. April auch bei Vattenfall und 26 anderen Versorgern die Preise. Bei Vattenfall um 1,63 Cent/kWh. Für einen - nach Daten Vattenfalls - typischen Berliner Haushalt, der im Jahr 2200 Kilowattstunden Strom verbraucht, verteuere sich der Strom um monatlich 2,99 Euro.
Betroffen sind zwei Arten von Kunden: diejenigen, die in der Grundversorgung beliefert werden - also alle, die noch niemals ihren Stromtarif gewechselt haben -, und Kunden mit Sondertarifen, die ihren Vertrag vor dem 13. April vergangenen Jahres abgeschlossen haben. Seit dem 14. April 2013 bietet Vattenfall Sondertarife mit einer eingeschränkten Preisgarantie für 12 oder 24 Monate an (»Easy12«, »Easy24«). Diese Verträge sind von der Preiserhöhung nicht betroffen.
Wer die Preiserhöhung abwenden will, kann natürlich kündigen. Ratsam ist das nach Meinung von Jürgen Schröder, Energieexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, auf jeden Fall für die Verbraucher, die in der teuren Grundversorgung stecken. Hier lohnt sich der Wechsel immer - selbst wenn man bei Vattenfall bleibt und dort einen günstigeren Stromtarif wählt.
Gerade einmal zwei Wochen beträgt die Kündigungsfrist in der Grundversorgung, kündigen kann man auch mitten im Monat. Allerdings ist es ratsam, sich zunächst für einen neuen Tarif oder einen neuen Anbieter zu entscheiden und diesen dann mit den Wechselformalitäten zu beauftragen. Wer die Kündigungsfrist überschritten hat, sollte den Vertragspartner um Kulanz bitten. Wird keine Kulanz gewährt, könnte man versuchen, beim Anbieter in einen anderen Vertrag zu wechseln.
Anders sieht es aus, wenn man bereits einen Sondertarif bei Vattenfall hat. Auch in diesen Fällen kann man kündigen. Bei Preiserhöhungen haben Sondervertragskunden ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Das Problem ist allerdings: Um das gesetzliche Sonderkündigungsrecht zu nutzen, hätte die Kündigung bis zum 31. März bei Vattenfall eingegangen sein müssen per Einschreiben und Rückschein. Vattenfall-Sprecherin Julia Klausch. versichert allerdings: Alle Bestandskunden haben ein Sonderkündigungsrecht.
Wer kündigt, muss keine Angst davor haben, anschließend im Dunkeln zu sitzen. Das Schlimmste, was passieren kann, ist, vorübergehend in der Grundversorgung zu landen und während dieser Zeit einen höheren Preis für seinen Strom zu zahlen.
Allerdings ist das nicht der einzige finanzielle Nachteil, der wechselwilligen Kunden droht: Auch Boni, die nach einjähriger Treue mit der Jahresabrechnung verrechnet worden wären, gehen den Verbrauchern verloren.
Dennoch kann es sich immer lohnen, den Stromanbieter zu wechseln, weil sich oft Geld sparen lässt. Aber man sollte die Angebote und Modalitäten genauestens prüfen und nicht vorschnell handeln. Verbraucherschützer warnen vor allem vor Discount-Tarifen mit Vorauskasse, Kautionen, Strompaketen oder übermäßig hohen Bonuszahlungen.
nd-ratgeberredaktion
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