Ausweg Verfassung

Kinderrechte sollen ins Grundgesetz. Aber in welcher Form?

  • Alina Leimbach
  • Lesedauer: 4 Min.

Nicht alles in den 90ern war schlecht. Zwar feierte das Arschgeweih seinen Aufstieg, DJ Bobo füllte ganze Hallen, doch es gab auch einige Ausnahmen. Die Serie »Die Rechte der Kinder« zum Beispiel. In jeder Folge wurde ein Prinzip der UN-Kinderrechtskonvention aufgearbeitet.

In Folge drei wird anhand eines geöffneten Liebesbriefs erklärt, dass auch Kinder das Recht auf Privatsphäre haben. Das ist Artikel 16 der Konvention. Folge sechs erklärt anhand von zwei Freundinnen, dass niemand aufgrund seiner Hautfarbe diskriminiert werden darf. Und in Folge 18 geht es darum, dass auch Kinder ein Recht auf Beteiligung an einer Entscheidung haben, wenn sie von ihr betroffen sind. Und klar: Am Ende gewinnen die Kinder immer, denn Serienheld Captain Dork hilf ihnen, ihr Recht durchzusetzen.

Auch in Deutschland geht es gerade wieder um Kinderrechte. Denn die große Koalition hat sich auf die Fahnen geschrieben, Kinderrechte noch einmal explizit sichtbar im Grundgesetz hervorzuheben. »Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen«, heißt es dort. Über die genaue Ausgestaltung beraten seit einem Jahr Vertreter von Bund und Ländern in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe.

Doch noch ist nicht sicher, inwiefern die Kinderrechte, wie in der Serie, auch im echten Leben gewinnen. Denn es gibt Streit über die Umsetzung: Kinderrechtsorganisationen fordern eine weitgehende Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention in der Verfassung. Einige Konservative in der Verhandlungsrunde wehren sich aber gegen eine ausführliche Übertragung ins Grundgesetz. Im Juni sollen die Ergebnisse feststehen. Die SPD hat sich bereits seit längerem dafür eingesetzt, Kinderrechte ins Grundgesetz zu bringen, Linkspartei und Grüne sind ebenfalls dafür. Die CDU wehrte sich bislang auf Bundesebene dagegen. Doch mittlerweile herrscht auch dort weitestgehend Konsens, dass Kinderrechte explizit in der Verfassung genannt werden sollen - die Frage ist nur, in welcher Form.

Einer der vier zentralen Punkte der UN-Kinderrechtskonvention ist das weitgehende Mitbestimmungsrecht von Minderjährigen. Kinder sollen ein Recht darauf haben, »in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren« unmittelbar oder durch einen Vertreter gehört zu werden. Doch gerade darum gibt es derzeit noch Streit.

Was die Forderung bedeutet? »Wenn in einer Kommune der Spielplatz umgebaut werden soll, dann müssen Kinder und Jugendliche verpflichtend beteiligt werden«, erklärt Nina Ohlmeier, die beim Deutschen Kinderhilfswerk für die politische Kommunikation zuständig ist. Aber auch bei allen anderen Entscheidungen müssten sie Mitspracherecht haben, egal ob Schulneubau oder Jugendzentrumsgestaltung. Das ist schon heute so - weil Deutschland die Kinderrechtskonvention unterschrieben hat. Doch werde es selten umgesetzt, kritisiert Ohlmeier. Das Deutsche Kinderhilfswerk und andere Kinderorganisationen hoffen deswegen, dass dem Thema im Grundgesetz die Bedeutung zukommt, die es schon heute haben müsste.

Auch ein vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenes Gutachten zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention kommt zum Schluss, »dass trotz positiver Entwicklungen in einigen Rechtsgebieten immer noch erhebliche Anwendungs- und Umsetzungsdefizite hinsichtlich des Kindeswohlprinzips nach Artikel 3 KRK und des Beteiligungsrechts des Kindes nach Artikel 12 KRK bestehen.«

Mehr Mitbestimmung würde allerdings auch einen höheren Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Doch Ohlmeier verweist auf die Kommunen, wo das Ganze schon heute erfolgreich praktiziert werde - und verweist auf die Vorteile: »Es hat ja einen Mehrwert für die Gesellschaft, wenn auch Kinder und Jugendliche beteiligt werden. Dadurch wird das Gemeinwesen für alle lebenswerter.«

Der zweite strittige Aspekt: Inwiefern der Vorrang des Kinderwohls verankert werden soll. Bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, sei es »wesentlich zu berücksichtigen«, lautet ein Formulierungsvorschlag laut »Süddeutsche Zeitung« in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Ohlmeier vom Deutschen Kinderhilfswerk verteidigt gegenüber »nd« das Vorhaben: »Beim Kindeswohlvorrang wird oft missverstanden, dass es nicht heißen muss, immer dem Kind bei der Entscheidung das letzte Wort zu geben.« Es würde aber bedeuten, dass immer geprüft wird, ob und wie Kindesinteressen von einer Entscheidung berührt werden. »Und wenn sie nicht mitberücksichtigt werden, bräuchte das eine Begründung«, so Ohlmeier. Ihr Verband und einige andere Kinderrechtsorganisationen drängen deswegen darauf, den Punkt der Beteiligung als auch den des Kinderwohlvorrangs explizit im Grundgesetz zu erwähnen.

Die Berliner Familiensenatorin Sandra Scheeres (SDP) sagte dem »nd«: »Kinder haben eigene Rechte, eigene Meinungen und ein besonderes Schutzbedürfnis, das muss sich auch im Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe widerspiegeln.« Auch die Grünen sind am Freitag erneut vorgeprescht. Sie kündigten zum Weltkindertag an, einen Grundgesetzpassus mit Mitbestimmung und dem Kindeswohlvorrang in den Bundestag einbringen zu wollen.

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