Ohne Auslands-Adresse
Personalausweis
So das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 26. März 2019. Ein Tschechien lebender deutscher Rechtsanwalt und seiner Tochter wollten, dass die deutsche Botschaft in Prag in ihren Personalausweisen den Eintrag »keine Hauptwohnung in Deutschland« durch ihre Adresse in Tschechien ersetzt.
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, so das Gericht. Das Personalausweisgesetz sähe einen Eintrag einer ausländischen Anschrift nicht vor. Im Ausweis dürfen schließlich nur behördlich prüfbare Angaben stehen, was nicht in allen Ländern gewährleistet sei. AFP/nd
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