Airlines lehnen jede zweite Entschädigung zu Unrecht ab
Fluggastrechte
Viele Fluggesellschaften lehnen die Entschädigungsforderungen ihrer Kunden zu Unrecht ab. Das ist das Ergebnis einer Analyse des Fluggastrechte-Portals AirHelp (www.AirHelp.com). Demnach weisen 15 der größten Airlines in Deutschland im Schnitt 48 Prozent aller rechtmäßigen Forderungen ihrer Passagiere fälschlicherweise ab.
Unrühmliche Spitzenreiter: easyJet, Ryanair und Aeroflot
Eurowings 21 SAS Scandinavian Airlines 22
Flybe 24
Austrian Airlines 25
AirFrance 27
LOT - Polish Airlines 27
Wizz Air 33
British Airways 37
KLM-Royal Dutch Airlines 42
Lufthansa 51
Turkish Airlines 66
Swiss International Air Lines 71
Aeroflot Russian Airlines 89
Ryanair 95
easyJet 96
im Durchschnitt 48 %
Am häufigsten weigert sich die britische Fluggesellschaft easyJet, Passagiere zu entschädigen, obwohl sie einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Die Airline lehnte es in 96 Prozent aller analysierten Fälle ab, die fällige Auszahlung durchzuführen. Das heißt, dass die betroffenen Passagiere ohne rechtlichen Beistand keine Entschädigung erhalten hätten, obwohl easyJet für deren Flugverspätung oder Flugausfall verantwortlich war. Auch Ryanair (95 Prozent) und Aeroflot (89 Prozent) nehmen in Bezug auf diese Statistik keine Vorbildfunktion ein.
Eurowings lehnt vergleichsweise selten Forderungen ab
Eurowings zahlt seinen Kunden hingegen am häufigsten Geld aufgrund von Flugverspätungen oder Flugausfällen aus. Zwar lehnt die deutsche Fluggesellschaft noch immer mehr als jede fünfte (21 Prozent) rechtmäßige Entschädigungsforderung ab, doch das ist dennoch der Bestwert der gesamten Analyse.
Ähnlich oft zahlen auch SAS (21 Prozent), Flybe (24 Prozent) und Austrian Airlines (25 Prozent) fällige Entschädigungen aus. Die Muttergesellschaft von Eurowings, Lufthansa, lehnt hingegen mehr als die Hälfte (51 Prozent) aller rechtmäßigen Forderungen zu Unrecht ab.
Rechte der Fluggäste in der EU-Verordnung geregelt
»Das Recht auf eine finanzielle Entschädigung bei Flugverspätungen und Flugausfällen ist in ein er EU-Verordnung eindeutig geregelt«, betont Laura Kauczynski, Expertin für Fluggastrechte von AirHelp. »Doch unsere Analyse zeigt, dass viele Airlines die Forderungen ihrer Kunden oft zu Unrecht abweisen. Dadurch wollen sie die Fluggäste dazu bringen, ihre Forderungen aufzugeben. Die Fluggesellschaften sind sich nämlich bewusst, dass ein Nor
malverbraucher zweimal nachdenkt, bevor er einen Anwalt einschaltet oder gegen ein großes Unternehmen vor Gericht zieht. Oftmals kennen Verbraucher ihre Rechte nicht und scheuen einen langwierigen und teuren Rechtsstreit.«
Diese ungerechte Praxis der Airlines muss unterbunden werden. Der Schutz der Verbraucher darf auf keinen Fall durch große Unternehmen umgangen werden. »Bei AirHelp erfahren wir täglich von unseren Kunden, wie schwer es ist, eine Entschädigungszahlung ohne Hilfe bei einer Fluggesellschaft durchzusetzen. Daher verhelfen wir seit sechs Jahren weltweit Passagieren zu ihrem Recht und ziehen, wenn nötig, auch vor Gericht für sie«, so die Expertin von AirHelp.
Welche Rechte haben die Passagiere?
Laut EU-Verordnung 261/2004 hat jeder Fluggast ein Recht auf eine Entschädigung bei Flugverspätungen. Diese Verordnung ist ein Gesetz der Europäischen Union, das alle europäischen Staaten befolgen müssen. Die EG 261/2004 Passagier Entschädigungsverordnung hat Regeln bezüglich Entschädigungen bei Flugverspätungen sowie Unterstützung für die Passagiere festgelegt.
Die folgenden Beträge stehen den Passagieren zu:
• Verspätung von über 3 Stunden und Entfernung unter 1500 km - 250 Euro
• Verspätung von über 3 Stunden und Entfernung von 1500 bis 3500 km - 400 Euro
• Verspätung von über 3 Stunden und Entfernung über 3500 km UND Flug über die EU Grenzen hinaus - 600 Euro
Bei Überbuchung und Umbuchung gelten komplexe Regeln, die nicht ohne Weiteres beschrieben werden können.
Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Die Fluggastrechte-Verordnung gilt für Passagiere von Flügen, die in der EU angetreten werden oder von Flügen, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden und die EU als Ziel haben. Ungültig ist sie hingegen für Flüge aus Drittländern mit in Drittländern registrierten Fluglinien in die EU.
Regelungen bei »höherer Gewalt«
In Fällen, wo die Fluggesellschaft nicht für die Flugverspätung verantwortlich war, möglicherweise wegen »höherer Gewalt« (schlechtes Wetter), bekommen Sie keine Entschädigung. Die Fluggesellschaft ist jedoch trotzdem verpflichtet Ihnen die Verpflegung anzubieten (Unterkunft, Telefonanrufe und/oder Erfrischungen).
Die »Höhere Gewalt« kann sich aus folgenden Gründen ergeben: Streik, schlechtes Wetter. Ein Streik wird als »höhere Gewalt« angesehen, deshalb bekommt der Fluggast keine Entschädigung. Schlechtes Wetter so wie Eisregen und Vulkanausbrüche werden auch als »höhere Gewalt« angesehen. Streiks werden jedoch nicht als »höhere Gewalt« angesehen, wenn andere Flüge während des Streiks in der Lage sind ihr Ziel zu erreichen.
Da diese Verordnung ein europäisches Gesetz ist, wird sie im gesamten EU-Luftraum angewendet. Es ist nicht erforderlich, dass Sie ein EU Bürger sind, um Entschädigung für eine Flugverspätung in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Flugentschädigung haben, wenn Sie in der Europäischen Union ankommen (mit einer Fluggesellschaft der EU) oder von irgendeinem in der EU gelegenen Flughafen (mit irgendeiner Fluggesellschaft) abfliegen.
Im Fall von verbindenden Flügen, bei denen Sie die gesamte Reise mit einem Ticket gebucht haben, wird die Ankunftszeit am endgültigen Reiseziel herangezogen, um die Verspätung zu bestimmen. Sie haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung für Flugverspätung bei den kombinierten Verbindungen, wenn Sie verschiedene Teilstrecken selbst als Einzelflüge mit unterschiedlichen Buchungsnummern gebucht haben.
Entschädigungsanspruch noch am Gate prüfen
Mit der AirHelp-App können betroffene Passagiere noch am Flughafen prüfen, ob sie aufgrund ihres verspäteten oder annullierten Fluges Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Dafür reicht es, das Bordticket mit dem App-internen Boarding Pass Scanner einzuscannen. Anschließend haben Passagiere zudem die Möglichkeit, AirHelp damit zu beauftragen, ihr Recht auf eine Entschädigung bei der Airline geltend zu machen. Die AirHelp-App gibt es gratis im Google Play Store und im App-Store von Apple.
Hilfe auch durch Claim Flights
Neben AirHelp hat auch Claim Flights (www.claimflights.de) eine umfangreiche Datenbanken aufgebaut, um Passagiere zu unterstützen. Durch diese Datenbank können Details über den Flug und die Flugverspätung prozessrelevant dargelegt werden. Claim Flights ist als deutscher Rechtsservice und Inkassodienstleister in Köln zugelassen. Die Forderungen sind gemäß deutschem Gesetz versichert. nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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