Versuchte Rechtsbeugung

Stefan Otto über die Absicht von Innenministern, nach Syrien abzuschieben

Unionspolitiker drängelten auf der Innenministerkonferenz – sie wollen die Abschiebemaschinerie weiter ankurbeln und auch nach Syrien abschieben.

Noch gibt es für das Kriegsland einen kompletten Abschiebestopp. Doch im Herbst wird das Außenministerium einen neuen Lagebericht veröffentlichen. Anschließend soll über Abschiebungen entschieden werden. Auch für Afghanistan dient ein Lagebericht vom Mai 2018 als Grundlage für Rückführungen. Menschenrechtler kritisieren, das Krisengebiet am Hindukusch als partiell sicher einzuschätzen. Ohnehin stellt sich die Frage, inwieweit das Auswärtige Amt bei den Lageberichten unabhängig ist oder nicht doch dem Druck anderer Ministerien nachgibt.

Nach Syrien sollen – so der Vorstoß von Unionspolitikern – nur Straftäter, sogenannte Identitätstäuscher und Gefährder abgeschoben werden, die dem Assad-Regime nahestehen. Doch ob eine Gesinnung verlässlich überprüft werden kann, ist höchst fraglich. So bleibt zu befürchten, dass dies lediglich in der politischen Diskussion eine Rolle spielt, um Akzeptanz für den Vorstoß zu bekommen, nicht aber in der Praxis. Betroffene wären dann doch wieder aufgrund ihrer politischen Überzeugung bedroht. Was nach deutschem Recht nicht zulässig ist. Das gilt übrigens für alle, auch für »Straftäter, Identitätstäuscher und Gefährder«.

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