Reiseapotheke kann zum Problem werden
Worauf sollten Flugreisende achten?
1. Reiseapotheke ins Handgepäck: Wenn der Koffer verloren geht, hat das fatale Folgen - vor allem, wenn sich im Koffer dringend benötigte Arzneimittel etwa für chronisch Kranke befinden. Daher: Die Reiseapotheke gehört ins Handgepäck. Dafür spricht auch noch ein Grund: Im Laderaum eines Flugzeugs kommt es mitunter zu extremen Temperaturschwankungen. In einigen Flugzeugtypen können sogar Minusgrade erreicht werden. Dadurch kann die Wirksamkeit von Medikamenten beeinträchtigt werden, zum Beispiel bei Insulin, das durch Einfrieren unwirksam wird.
2. EU-Richtlinien beachten: Doch wie verträgt sich diese Empfehlung mit den EU-Richtlinien in Bezug auf das zulässige Handgepäck? Vorgeschrieben ist, dass Flüssigkeiten, Cremes und Gels nur in kleinen Behältern und Mengen von maximal 100 ml im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Arzneimittel sind von diesen Vorgaben ausgeschlossen. Allerdings müssen Reisende bei einigen Medikamenten einen Nachweis des behandelnden Arztes vorlegen können, welcher die Erkrankung und die Medikation beinhaltet und bescheinigt, dass die Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Das ist auch wichtig, wenn es um die Mitnahme von Spritzen etwa für Diabetiker geht, da diese ansonsten als Waffen gelten.
3. Vorsicht bei Schlaftabletten, Schmerz- und Betäubungsmitteln: Für Reisen innerhalb der EU können diese Medikamente für den Eigenbedarf in der Regel problemlos mitgenommen werden. Wer auf Betäubungsmittel angewiesen ist, muss aber ein vom Arzt ausgefülltes und vom zuständigen Gesundheitsamt unterzeichnetes Formular vorlegen können. Dieses Formular steht auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zum Download bereit.
4. Rechtzeitig über landesspezifische Regelungen informieren: In den Ländern außerhalb der EU bestehen mitunter völlig unterschiedliche Bestimmungen. Vor allem in islamisch geprägten Ländern sind die Regelungen sehr streng. Die Ermittler gehen bei manchen Mitteln, die bei uns als Medikamente anerkannt sind, von Drogen aus. Das kann zum Beispiel Schlafmittel oder den Wirkstoff Kodein betreffen. Kodein ist unter anderem auch in frei verkäuflichen Hustenstillern enthalten. Das heißt, dass sogar eine für uns harmlose Arznei ins Gefängnis führen kann. Daher die Empfehlung: Informieren Sie sich vor der Reise eingehend über die Regelungen vor Ort und welche Nachweise Sie benötigen. Im Zweifel sollten sich Reisende nur auf die Auskunft der jeweiligen Landesvertretung verlassen und sich diese Informationen schriftlich bestätigen lassen. Dabei erfahren Sie auch, welche Mengen Sie einführen dürfen und welche Dokumente nötig sind. Die entsprechenden Bescheinigungen sind in der Regel mehrsprachig verfasst. Wer abseits der üblichen Touristenrouten reist, sollte in jedem Fall auch eine Bescheinigung in Landessprache mit sich führen.
5. Grundausstattung auch für gesunde Reisende: Auch wer im Normalfall nicht auf Medikamente angewiesen ist, sollte ein Minimum an Arzneimitteln mit sich führen. Unter www.apomio.de sind alle wichtigen Infos rund um die medikamentöse Grundausstattung auf Reisen nachzulesen.
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