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Nun nicht nachlassen
Alina Leimbach über einen Tarifvertrag in der Altenpflege
Anderen Menschen zu helfen, wird in Deutschland schlecht bezahlt: Im Mittel verdient beispielsweise eine ausgebildete Altenpflegekraft im Osten monatlich nur 2356 Euro brutto. Bei privaten Trägern liegen die Löhne teilweise noch ein Drittel darunter. Altersarmut ist da garantiert. Wer kann, wechselt ins Krankenhaus - oder verlässt ganz die Branche.
Das muss aufhören. Und der Weg, den Hubertus Heil mit seinem Gesetzentwurf geht, ist richtig gedacht. Angesichts der Bedeutung der Pflege, ist es legitim, hier einen Branchentarifvertrag durchzusetzen. Doch das Gesetz eröffnet nur die Strukturen für ein solches Vorhaben. Letztendlich müssen die Träger den Tarifvertrag aushandeln und die Allgemeinverbindlichkeit beantragen. Sie müssen zeigen, dass sie es ernst meinen. Die kirchlichen Träger könnten nach Heils Plänen wohl nun mit an Bord gehen, ihr Selbstbestimmungsrecht wird im Gesetzentwurf explizit herausgestrichen. Das ist wichtig. Doch längst nicht alle wären dabei: Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste hat allerdings sogar Verfassungsbeschwerde angekündigt, sollte es zu einem branchenweiten Tarifvertrag kommen.
Hubertus Heil lässt sich für den Fall des Scheiterns daher eine Hintertür offen. Der zweite Teil seines Gesetzes sieht vor, dass die Pflegemindestlohnkommission die Branchenmindestlöhne erhöhen soll. Das wäre definitiv die schlechtere der beiden Optionen. Nur ein Tarifvertrag würde für wirklich bessere Arbeitsbedingungen sorgen.
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