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Eine Stärkung der Kommission
Stephan Fischer über das EuGH-Urteil zu den polnischen Richtern
Es war abzusehen, wohin die Reise vor Europas höchstem Gericht für einen der prominentesten Teile der polnischen Justizreformen gehen würde. Doch obwohl eine Überraschung ausblieb und die Reformen selbst nicht mehr für große Aufregung taugen, setzt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zwei wichtige Zeichen.
Erstens: Die EU und ihre Institutionen haben wohl aus dem »Sündenfall« Ungarn gelernt. Noch einem radikalen Umbau in Richtung illiberaler Demokratie wie unter Orban und Fidesz wollte man in einem weiteren (und weitaus gewichtigeren) Mitgliedstaat nicht tatenlos zuschauen. Auch wenn die Mühlen der Justiz langsam mahlen und Urteile qua Definition nur bereits Geschehenes betreffen: das scharfe Schwert namens Rechtsstaatsverfahren wurde, einmal gezogen, nicht mehr eingesteckt.
Zweitens: Das Urteil verschiebt die Machtverhältnisse der Union in Richtung Kommission zulasten der Mitgliedstaaten. Denn Regierung und Präsident in Warschau hatten die nun endgültig für rechtswidrig erklärten Regelungen im vergangenen Jahr bereits zurückgenommen - und die Fälle damit für erledigt gehalten. Der EuGH hat aber de facto konstatiert, dass die Kommission in die Rechtspflege der EU-Mitgliedstaaten eingreifen kann. Das wird nicht allen gefallen - allerdings nicht nur in Polen.
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