Geständnis im Mordfall Lübcke zurückgezogen

Die neue Verteidigung von Stephan E. scheint eine andere Strategie einzuschlagen

  • Lesedauer: 3 Min.

Karlsruhe. Im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Tatverdächtige Stephan E. laut einem Bericht sein Geständnis zurückgenommen. »Mein Mandant hat heute sein Geständnis widerrufen«, zitiert die »Bild« am Dienstag den neuen Anwalt des Tatverdächtigen, Frank Hannig. Die Bundesanwaltschaft wollte den Bericht nicht kommentieren.

Weitere Angaben zu dem Widerruf machte der Anwalt laut »Bild« nicht. Er gab demnach lediglich an, dass es auf Antrag von E. einen Verteidigerwechsel gegeben habe. Er selbst sei als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Auch der Südwestrundfunk berichtete unter Berufung auf Ermittlerkreise, dass E. seine früheren Angaben widerrufen und ansonsten zu den Vorwürfen geschwiegen habe.

Dem SWR zufolge, der sich auf Ermittlungskreise berief, ist der Widerruf eher taktischer Natur. Die ursprünglichen Einlassungen des 45-Jährigen seien so detailreich gewesen, »dass durch den Widerruf keine Auswirkungen auf die weiteren Ermittlungen zu erwarten seien«. Ein widerrufenes Geständnis sei grundsätzlich in einer späteren Hauptverhandlung verwertbar, sagte dazu Ali Norouzi, stellvertretender Vorsitzender des DAV-Strafrechtsausschusses. So könnten etwa die Vernehmungsbeamten als Zeugen zu dem gehört werden, was im Rahmen eines Geständnisses erzählt worden sei.

Lesen Sie hier den Kommentar: Weimarer Republik 4.0 Hoffentlich nicht zu spät: Der Mord an Walter Lübcke war ein Weckruf.

Der Verdächtige hatte vergangene Woche nach Angaben der Bundesanwaltschaft ein Geständnis abgelegt. Er bezeichnete sich demnach als Einzeltäter. Die Bundesanwaltschaft zog den Fall an sich, weil sie von einem rechtsextremen Hintergrund der Tat ausgeht.

Die Behörde erwirkte deshalb am Dienstag auch einen neuen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen, der den bisherigen durch das Amtsgericht Kassel ersetzt. Offenbar widerrief E. dabei vor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs sein Geständnis.

Der 45-Jährige ist mehrfach vorbestraft, war in früheren Jahren durch Kontakte in die rechtsextreme Szene aufgefallen und soll dort gut vernetzt sein. Sein früheres Geständnis hatte zu zwei weiteren Festnahmen geführt: Gefasst wurden der mutmaßliche Lieferant der Tatwaffe und der Kontaktmann. Elmar J. soll E. die spätere Waffe verkauft und Markus H. den Kontakt vermittelt haben.

Beiden wird von der Bundesanwaltschaft Beihilfe zum Mord vorgeworfen, entsprechende Haftbefehle waren Ende Juni erlassen worden. Anhaltspunkte dafür, dass die beiden gemeinsam mit E. eine rechtsterroristische Vereinigung gebildet hätten, sieht die oberste Anklagebehörde bisher nicht.

Der Kasseler Regierungspräsident Lübcke war Anfang Juni auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss getötet worden. Der CDU-Politiker hatte in der Vergangenheit wegen seiner Haltung zu Flüchtlingen Mordrohungen erhalten. Sein Tod hatte die Debatte um den Umgang mit rechtsextremer Gewalt in Deutschland erneut angefacht. Agenturen/nd

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