- Ratgeber
- Neu ab 1. Juli
Mehr Rente und höhere Postgebühren
Rentenplus: Für über 20 Millionen Rentner steigen zum 1. Juli die Altersbezüge im Osten um 3,91 Prozent und im Westen um 3,18 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit in den neuen Bundesländern von 30,69 auf 31,89 Euro und in den alten Bundesländern von 32,03 auf 33,05 Euro. Nach der aktuellen Erhöhung bei 96,5 Prozent des Wertes im Westen (bisher 95,8 Prozent). Allerdings werden durch das Rentenplus rund 48 000 Steuerpflichtige zusätzlich durch die Einkommensteuer belastet.
Portogebühren: Ab 1. Juli erhöht die Deutsche Post ihre Preise, die dann bis Ende 2021 gelten sollen. Das Porto für einen Standardbrief steigt von 70 auf 80 Cent, für eine Postkarte von 45 auf 60 Cent, für den Standardbrief bis 20 Gramm um 10 Cent. Ebenfalls 10 Cent teurer werden der Kompaktbrief (95 Cent), der Großbrief (1,55 Euro) und der Maxibrief (2,70 Euro). Der Standardbrief International wird 20 Cent teurer und kostet 1,10 Euro. Teurer werden auch Express-Sendungen. Abgeschafft wird der Nachsendeauftrag für sechs Monate. Künftig gibt es diesen Service nur für zwölf Monate und kostet künftig in der Filiale 29,90 Euro und bei einer Online-Beauftragung 26,90 Euro.
Für nicht verbrauchte Marken unterhalb des neuen Werts wird es Ergänzungsmarken im Wert von 5, 10, 15 und 20 Cent geben. Ein Umtausch der alten Marken ist damit nicht nötig.
Midijobs: Ab 1. Juli steigt die Verdienstgrenze für Midijobs. Midijobs liegen zwischen Minijobs und einer regulären Beschäftigung. Anders als Arbeitnehmer mit einem Minijob sind Midijobber sozialversicherungspflichtig. Sie zahlen jedoch einen geringeren Beitragssatz. Die bisherige Gleitzone wird ab 1. Juli in Übergangsbereich umbenannt. Der Übergangsbereich wird zudem ausgeweitet. Künftig deckt er Einkommen von 450,01 Euro bis 1300 Euro im Monat ab. Bisher lag die Grenze bei 850 Euro (§ 20 SGB 4). Die Midijobber profitieren von den verringerten Sozialversicherungsbeiträgen. Trotz reduzierter Beiträge erwerben sie künftig volle Rentenansprüche.
Pfändungsfreigrenzen: Ab 1. Juli werden die Pfändungsfreigrenzen um rund vier Prozent erhöht. Bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe gilt ein Freibetrag von 1179,99 Euro. Beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1178,59 Euro geschützt. Durch die Erhöhung kann ein alleinstehender Schuldner ohne Unterhaltspflicht bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1300 Euro jetzt 1215,01 Euro von seinem Lohn behalten. Ist er für eine Person unterhaltspflichtig, kann nichts gepfändet werden. Die neuen Pfändungsgrenzen siehe www.bundesgesetzblatt.de (Ausgabe 11. April).
Elektro- und Hybridfahrzeuge: Ab 1. Juli müssen in der Europäischen Union aufgrund der EU-Verordnung Nr. 540/2014 vom 16. April 2014 alle neuen Typen von Elektro- und Hybridfahrzeugen mit einem sogenannten AVAS - Acoustic Vehicle Alerting System - ausgestattet sein. AVAS ist ein System, das Fahrzeuggeräusche simuliert, um Unfälle insbesondere mit Fußgängern und Radfahrern zu verhindern.
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