Deutsche Umwelthilfe kann weiter abmahnen und klagen

Bundesgerichtshof sieht keinen Rechtsmissbrauch bei Rechtsstreit mit Autohändler in Stuttgart

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Karlsruhe. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann weiter als Verbraucherschutzverband abmahnen und klagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag in Karlsruhe, dass der Verband eine Klagebefugnis habe und kein Rechtsmissbrauch vorliege. In dem Verfahren ging es nicht um die Klagen der Umwelthilfe auf Diesel-Fahrverbote in Städten, sondern um Klagen wegen Verstößen gegen den Verbraucherschutz. (Az. I ZR 149/18).

Eine Verurteilung »hätte bedeutet, dass wir ein ganz, ganz wichtiges Instrument zur Durchsetzung des ökologischen Verbraucherschutzes verloren hätten, und zwar nicht nur als Deutsche Umwelthilfe, sondern als Zivilgesellschaft«, zeigte sich Umwelthilfe-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe erleichtert. »Wir kontrollieren nicht Geringfügigkeiten, sondern nur schwerwiegende Verstöße.«

Von den insgesamt 20 Branchen, die die DUH überwache, sei die Automobilindustrie die einzige, die sich derart hartnäckig dagegen zur Wehr setze, sagte Resch. Das zeige auf, dass in Deutschland etwas aus dem Gleichgewicht geraten sei. Die Umwelthilfe sei durch die Aufdeckung des Dieselskandals »natürlich schon eine Störgröße geworden«. »Wir haben in den letzten Monaten einfach erlebt, dass man versuchte, uns permanent zu diskreditieren. Die ökologische Marktüberwachung wurde als Abmahngeschäft dargestellt.« Er freue sich sehr, dass der BGH sich damit so dezidiert auseinandergesetzt habe und nun in jedem Einzelfall erkläre, dass alles korrekt ablaufe.

Resch nannte das Urteil auch »eine deutliche Ohrfeige für den Staat«. »Schwerwiegende Verstöße gegen Umwelt- und Klimaschutz müssen unmittelbar vom Staat geahndet werden«, forderte er. Dann würde die Umwelthilfe sich auch mit Freuden aus diesem Bereich zurückziehen.

Auslöser für das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof war ein Rechtsstreit der DUH mit einem Autohändler aus dem Raum Stuttgart, der nach Ansicht der Umwelthilfe Verbraucher in einer Werbung unzureichend über Kraftstoffverbrauch und Kohlendioxidemissionen eines Neuwagens informiert hatte. Der Autohändler hielt die Klage für unbegründet und für rechtsmissbräuchlich. Der Bundesgerichtshof wies nun die Revision des Händlers gegen die Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Stuttgart zurück, die der Umwelthilfe jeweils recht gegeben hatten.

Im konkreten Fall klagte die Umwelthilfe als Verbraucherschutzverband und nicht wie in den Diesel-Verfahren vor den Verwaltungsgerichten als anerkannte Naturschutzorganisation. In dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es vor allem darum, ob die DUH ihre Position als klagebefugter Verband missbraucht. Agenturen/nd

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