Gesetze gelten auch in der Not

Nicolas Šustr über Probleme beim Kauf neuer U-Bahnen

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 1 Min.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) scheinen lernresistent zu sein. Erst vor nicht einmal einem Jahr ist eine stümperhaft eingefädelte Bestellung von dringend nötigen Zügen für die U-Bahn fast gescheitert. Das Unternehmen hatte Glück, dass das zuständige Kammergericht im Verfahren trotz Missachtung seiner Vorgaben überhaupt eine außergerichtliche Einigung vorgeschlagen hatte. Und dass Kläger Siemens nicht auf seiner Rechtsposition beharrte, sondern schließlich einem Kompromiss zustimmte.

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Damals ging es um 120 Millionen Euro, nun um einige Milliarden. Dem Anschein nach bietet der Ablauf des Vergabeverfahrens für bis zu 1500 neue Wagen für die U-Bahn so viele offene Flanken, dass die Vergabekammer statt der üblichen fünf Wochen mindestens die doppelte Zeit benötigen wird, um zu entscheiden. Die BVG scheint zu glauben, dass die eingeführten Regularien nicht mehr gelten, nur weil der Senat die nötigen Mittel jahrelang nicht zur Verfügung gestellt hatte. Das kann den Rechtsstaat jedoch nicht außer Kraft setzen.

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