Solidarität für die Falschen

Rudolf Hickel: Anstatt mit der Soli-Abschaffung Spitzenverdienern einen Gefallen zu tun, müsste man sie stärker besteuern

  • Rudolf Hickel
  • Lesedauer: 3 Min.

Beim Streit um den Solidaritätszuschlag geht es schon lange nicht mehr um die Frage, ob der Bund ihn zur seriösen Finanzierung des »Aufbaus Ost« künftig noch benötigen wird. Die Profilierung der CDU/CSU als Steuersenkungspartei bestimmt die Debatte. Da der Soli auf einer solidarisch-gerechten, progressiven Belastungsverteilung basiert, wären die Spitzenverdiener die Gewinner. Denn diese Abgabe wird nicht auf das zu versteuernde Einkommen, sondern die Steuerschuld bezogen. Je größer die Einkommenssteuerschuld, umso höher fällt die darauf bezogene Steuer mit dem Satz von 5,5 Prozent aus.

Wie geht die SPD mit der Steuersenkungsattacke ihres Koalitionspartners um? In den Verhandlungen zur GroKo bestand die SPD darauf, den Soli abzuschaffen, aber sein Volumen von knapp 20 Milliarden Euro entsprechend der bisherigen progressiven Belastung in den obersten Bereich der Einkommensbesteuerung mit einem höheren Spitzensteuersatz zu integrieren. Allerdings, von diesem Prinzip, die Einnahmesumme aus dem Soli steuergerecht über die Einkommensteuer zu erhalten, hat sich die SPD bereits in den Verhandlungen abbringen lassen. Geboren wurde ein fragiler Kompromiss. Ab 2020 soll nur die Hälfte, also etwa zehn Milliarden Euro gestrichen werden. Die Bezahlung der verbleibenden zehn Milliarden Euro konzentriert sich auf die Spitze der Einkommenspyramide.

Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht vor: Ungefähr 90 Prozent werden vom Soli komplett befreit. Um den Schock der zehn Prozent, die dem Soli weiterhin unterliegen, abzufedern, gibt es eine »Milderungszone«, innerhalb derer stufenweise die volle Belastung bis 5,5 Prozent erreicht wird. Zwei Beispiele aus den Berechnungen des Ifo-Instituts zeigen: Alleinverdienerpaare ohne Kinder profitieren von der größten Entlastungswirkung bei 140 000 Euro Jahresbruttolohn mit einer jährlichen Steuerersparnis von 1713 Euro. Bei einer Familie mit zwei Kindern und einem Alleinverdiener wird erst ab einem Jahresbruttolohn von 221 375 Euro die Ergänzungsabgabe erhoben. Von 151 990 Euro an greift eine Gleitzone, in der die volle Besteuerung abgemildert wird. Insgesamt werden dadurch etwa 96,5 Prozent voll oder teilweise entlastet. 3,5 Prozent der Verdiener an der Einkommensspitze finanzieren nach dem Prinzip der progressiven Belastung die geplanten zehn Milliarden Euro allein. Was als SPD-Sieg in der Kompromissbildung angeboten wird, ist am Ende eine Niederlage für eine gerechte Integration des Solis in die Einkommensteuer.

Es fällt auf, dass die Totalabschaffer und Halbierer des Soliaufkommens bisher auf eine Einordnung in den Gesamthaushalt mit zu erwartenden zusätzlichen Umweltausgaben bei gleichzeitigem Festhalten an der Nullverschuldung verzichten. Am Ende drohen durch staatliche Einnahmeverluste Kürzungen im Sozialsystem.

Mit diesem Reste-Soli wird unter Verzicht auf die Steuersystematik eine allgemeine Zusatzsteuer zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben eingeführt. Als der Soli 1991 - übrigens nur für ein Jahr - eingeführt wurde, konnte die Bundesregierung auf drei besondere Gründe für die ansonsten klamme Bundeskasse verweisen: der zweite Golfkrieg (mit 17 Milliarden DM), Unterstützung der Länder Mittel-,Ost- und Südeuropas nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und vor allem die Finanzierung zum »Abbau der teilungsbedingten Lasten«. 1995 wurde der Soli unbefristet zur Finanzierung des »Aufbau Ost« als zusätzliche Daueraufgabe des Bundeshaushaltes beschlossen. Das Aufkommen stand dem Solidarpakt I und Solidarpakt II, die über 250 Milliarden Euro beanspruchten, zur Verfügung. Diese Begründung des Solis gilt schon längere Zeit nicht mehr. Ab 2020 sind die Länder und Kommunen Ostdeutschlands im reformierten System des föderalen Finanzsystems integriert.

Die Alternative ist ein Zurück zur ursprünglichen Forderung der SPD. Das Aufkommen aus dem bisherigen Soli mit 20 Milliarden Euro wird in die Einkommensteuer auf der Basis progressiver Lastverteilung integriert. Im Zuge der Verrechnung des gestrichenen Solis sollte die SPD mutig den Verlauf der Einkommensbesteuerung für die Besserverdienenden durch die Erhöhung der bisherigen Spitzensteuersätze anstreben.

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