Zoll hat Ryanair im Blick

Kommt es bei dem irischen Billigflieger zu illegaler Leiharbeit?

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: 3 Min.

Während die Flugbegleiter an deutschen Ryanair-Basen weiter um ihr Recht auf Wahl eines Betriebsrats kämpfen und für Piloten trotz grundsätzlicher Einigung immer noch kein unterschriftsreifer Tarifvertrag vorliegt, bleibt auch die Leiharbeit bei der Billigairline eine große Baustelle. So wirft der LINKE-Bundestagsabgeordnete Pascal Meiser den Iren einen massenhaften Einsatz illegaler Leiharbeit beim Kabinenpersonal an deutschen Stützpunkten vor und fordert die zuständigen Überwachungsbehörden zum Handeln auf.

Nun ist offenbar auch der Zoll auf die Verhältnisse bei dem Billigflieger aufmerksam geworden. »Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung bewertet derzeit die vorliegenden Sachverhalte, um eine Entscheidung über das weitere Vorgehen auch in Abstimmung mit anderen Behörden treffen zu können. Ergebnisse liegen noch nicht vor«, so das Bundesfinanzministerium in der Antwort auf eine schriftliche Frage des LINKE-Politikers Meiser nach Erkenntnissen über die irischen Leiharbeitsfirmen, die »neues deutschland« vorliegt. Monate zuvor hatte das Ministerium noch erklärt, dass die zuständigen Hauptzollämter »keine Verfahren gegen die betreffenden Unternehmen« führten.

Meiser ist gewerkschaftspolitischer Sprecher der LINKEN im Bundestag und hat die zurückliegenden Arbeitskämpfe der Ryanair-Beschäftigten begleitet. Nun erinnert er daran, dass weiterhin 700 der rund 1100 in Deutschland tätigen Flugbegleiter per Leiharbeit über zwei irische Leiharbeitsfirmen im Auftrag der Ryanair-Konzernspitze eingesetzt seien und dieser Sachverhalt gegen deutsches Recht verstoße. Zwar habe die Bundesregierung auf seinen Vorstoß hin im vergangenen Herbst eingestanden, dass den fraglichen Dubliner Unternehmen Crewlink Ireland Ltd. sowie Workforce International Contractors Ltd. die in Deutschland notwendige Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung fehle, erklärt Meiser. Doch diesen Worten seien bislang keine Taten gefolgt.

»Das Nicht-Agieren der deutschen Behörden steht im deutlichen Widerspruch zu den starken Worten, die der Bundesarbeitsminister an die Adresse von Ryanair gerichtet hat«, so Meiser. »Wer Ausbeutung missbraucht, wie das bei Ryanair der Fall ist, muss unseren entschiedenen Widerstand erfahren«, hatte Minister Hubertus Heil (SPD) im vergangenen September im Bundestag verkündet. Dieser Widerstand ist bislang ausgeblieben.

Im März bestätigte das Bundesarbeitsministerium Meiser, dass für die in Deutschland beschäftigten Flugbegleiter deutsches Arbeits- und Sozialrecht anzuwenden sei und bei fehlender Erlaubnis die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vorgesehenen Sanktionen wirksam werden müssten. Da die Arbeitsverträge mit den Leiharbeitskräften eine Stationierung an deutschen Ryanair-Basen vorsähen, verstießen die Dubliner Leiharbeitsfirmen gegen das AÜG und somit eindeutig gegen deutsches Arbeitsrecht, so Meiser.

Rückendeckung bekommt der Abgeordnete vom Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Daniel Weidmann, der bereits 2017 ein Gutachten für den Gewerkschaftsdachverband Internationale Transportarbeiterföderation erstellt hatte. Weidmann geht der Frage nach, ob die von Ryanair verwendeten irischen Arbeitsverträge mit deutschem und EU-Recht in Einklang stünden. Er kommt zu dem Ergebnis, dass »kaum eine Regelung der ›irischen‹ Verträge in einem Rechtsstreit vor den deutschen Arbeitsgerichten Bestand haben dürfte«.

Auch die Blockadehaltung der Ryanair-Manager gegen eine Betriebsratswahl an deutschen Basen sei fragwürdig, so Weidmann. Die Konzernzentrale behauptet, keine Betriebsstätten im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes in Deutschland zu haben, weil der Betrieb aus Dublin gesteuert werde. Eine Zentrale im Ausland ändere am Recht auf eine Betriebsratswahl ebenso wenig wie Arbeitsverträge nach dem Arbeitsrecht anderer EU-Staaten, kontert der Jurist. In diesem Sinne forderte Meiser jüngst Konzernchef Michael O’Leary in einem Schreiben auf, »deutsches Arbeits- und Sozialrecht ausnahmslos anzuerkennen und der Gewerkschaft ver.di den reibungslosen Ablauf von Betriebsratswahlen für deutsche Standorte zuzusichern«.

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