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Gericht kassiert Mietendeckel
Charlottenburg-Wilmersdorf darf nicht den Abriss von Wohnungen verweigern, obwohl die geplanten Neubaumieten weit über der Obergrenze von 7,92 Euro liegen.
Es ist eine Niederlage für den Erhalt preiswerten Wohnraums in der Hauptstadt: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf muss den Abriss eines Hauses mit 30 Wohnungen genehmigen. An seiner Stelle soll ein Neubau mit fast dreimal so großer Fläche und 60 Eigentumswohnungen entstehen, allerdings zu rechnerischen Mietpreisen von an die 20 Euro pro Quadratmeter.
Die 6. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts verpflichtete in einem am Dienstag gefallenen Urteil (Aktenzeichen VG 6 K 452.18) den Bezirk, den Abriss des seit 2018 leerstehenden Hauses zu genehmigen. Der Wohnraumverlust werde mehr als ausgeglichen, da die Klägerin mehr und größere Wohnungen schaffe, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Eigentumswohnungen dienten der Versorgung des allgemeinen Wohnungsmarkts, da die Luxusgrenze nicht überschritten werde. Laut der Ausführungsverordnung zum zuletzt 2018 novellierten Zweckentfremdungsverbot-Gesetz darf ein Abriss nur genehmigt werden, wenn in räumlicher Nähe Ersatzwohnraum für eine Nettokaltmiete von maximal 7,92 Euro pro Quadratmeter entsteht. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf verweigerte die Abrissgenehmigung, weil die Neubauwohnungen für Durchschnittsverdiener unbezahlbar seien.
Die starre und zeitlich unbegrenzte Festlegung eines geringen Mietpreises für Ersatzwohnraum jeglicher Art und Lage verletze den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, so das Gericht. Das Zweckentfremdungsverbot schütze Wohnraum nicht um seiner selbst willen. Es diene auch nicht dem Schutz der Mieter. Vielmehr solle es den Wohnraumbestand vor Nutzungen zu anderen als Wohnzwecken bewahren und hierdurch die Wohnraumversorgung sichern. Von diesem Regelungszweck sei eine Mietpreisregulierung für neu geschaffenen Ersatzwohnraum nicht gedeckt. Es kann noch Berufung gegen das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
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