Niedriglohnabstandsgebot

Alina Leimbach über die hohe Quote der Aufstocker

  • Alina Leimbach
  • Lesedauer: 2 Min.

Als selbsterklärte Partei der Arbeit betont die SPD gerne das »Lohnabstandsgebot«. Was das heißt, verdeutlichte erst kürzlich Arbeitsminister Hubertus Heil: »Wer arbeitet, soll immer mehr haben, als der, der nicht arbeitet.« Damit verteidigt die SPD das viel zu niedrige Hartz-IV-Niveau.

Nur: Arbeit lohnt sich eben derzeit nicht immer. Rund 40 Prozent der ALG-2-Beziehenden, die es 2018 geschafft haben, einen Job zu finden, müssen weiter aufstocken. Und das wohlgemerkt, obwohl sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Das geht aus einer kleine Anfrage der LINKEN-Politikerin Sabine Zimmermann hervor. Für die Betroffenen gilt Hartz-IV dann nur als eine Art Kombilohn, der ein Überleben trotz geringem Einkommen möglich macht. Ein richtiger Schritt wäre es daher, den Mindestlohn auf 12 Euro anzuheben.

Aber der Teufel liegt im Detail. Denn es sind eben nicht nur Niedriglöhne, die das Problem sind. Das andere heißt: Teilzeit. Wer nur einen Teilzeitjob hat, kommt auch mit 12 Euro kaum auf ein ausreichendes Gehalt. Schon gar nicht mit einem oder mehreren Kindern. Richtig ist zwar: Teilzeit kann ein erster Schritt aus Hartz IV sein. Teilzeiterwerbstätigkeit im Vorjahr erhöht laut einer Berechnung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung die sogenannte »Abgangswahrscheinlichkeit« aus Hartz-IV um 20,5 Prozentpunkte. Aber, sie erhöht sie eben nur. Für viele, gerade Frauen, entwickelt sie sich sogar zur Falle. Mehr als die Hälfte aller Teilzeitbeschäftigten mit bis zu unter 30 Stunden Wochenarbeitszeit würden gerne mehr arbeiten. Im Weg steht die noch immer unausreichende Kinderbetreuung, aber auch fehlende Weiterbildungschancen. Nimmt die SPD ihr Selbstverständnis als Partei der Arbeit ernst, muss sie an diesen Punkten ansetzen.

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