Für die Pflegekasse gelten gesetzliche Fristen

Fragen & Antworten rund um die Pflege

  • Lesedauer: 4 Min.

Wie schnell muss die Pflegekasse über einen Pflegeantrag entscheiden?

Auch wenn häufig Familienangehörige die Pflege übernehmen, so ist das nicht immer möglich. Eine andere Option ist, einen Pflegedienst zu beauftragen oder in ein Pflegeheim zu ziehen. Dementsprechend können Betroffene bei der Pflegekasse organisatorische und finanzielle Hilfe beantragen. Bei der Beantragung von Pflegeleistungen sind Fristen der Versicherungen zu beachten, damit die Unterstützung schnell ankommt. Zu diesen Fristen gehört, dass die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder einen anderen Gutachter veranlassen muss. Sie muss innerhalb dieser Frist eine Entscheidung über den Pflegegrad treffen und das Ergebnis dem Betroffenen mitteilen.

Tipp zur Pflegezeit: Darlehen beantragen

Um einen Angehörigen zu pflegen, können sich Arbeitnehmer bis zu sechs Monate lang teilweise oder vollständig vom Job freistellen lassen. Der Anspruch besteht in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern.

Während der Pflegephase ruht das Arbeitsverhältnis. Um den finanziellen Ausfall abzufedern, kann der Pflegende beim Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem Lohnausfall, ausgezahlt wird monatlich. Das Darlehen muss zu einem späteren Zeitpunkt in Raten beglichen werden. In Härtefällen kann das Bundesamt auch auf die Rückzahlung verzichten oder diese stunden.

Die Freistellung muss der Arbeitnehmer zehn Tage im Voraus ankündigen. Er steht von der Ankündigung der Pflege bis zu deren Ende unter Kündigungsschutz. dpa/nd

Wenn ein pflegender Angehöriger seine Berufstätigkeit im Rahmen der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit reduzieren will, muss die Begutachtung innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung erfolgen. In besonders dringenden Fällen - beispielsweise wenn der Versicherte im Krankenhaus ist und die anschließende Versorgung nicht gesichert ist oder der Antragsteller palliativ versorgt wird - verkürzt sich die Frist zur Begutachtung sogar auf eine Woche. Entscheidet die Pflegekasse zu spät und ist sie für die Verzögerung verantwortlich, muss die Kasse in der Regel 70 Euro für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung an den Versicherten zahlen.

Warum ist die Pflegeberatung so wichtig und auch Pflicht?

Wie viele Menschen von Angehörigen gepflegt werden, ohne einen Pflegegrad zu haben, ist unbekannt. Möglicherweise steht dem Betroffenen jedoch schon längst Hilfe der Pflegeversicherung zu. Diese könnte nicht nur dessen Situation verbessern, sondern auch den pflegenden Angehörigen entlasten.

Um das herauszufinden, ist es sinnvoll, formlos einen Pflegegrad zu beantragen. Gleichzeitig sollte von der Pflegeversicherung eine individuelle Beratung angefordert werden. Diese muss laut Gesetz innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung erfolgen und ist kostenfrei. Auf Wunsch kommt der Pflegeberater nach Hause, um den Besuch des Gutachters vorzubereiten. Auch beim Ausfüllen des Antragsformulars ist er behilflich.

Anders sieht es aus, wenn Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld beziehen. Dann müssen sie laut Gesetz in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich sowie in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich eine Beratung zu Hause anfordern. In der Regel weist die Pflegekasse auf den anstehenden Termin hin. Dieses Gespräch dient dazu, die Pflege für den Betroffenen optimal zu gestalten. Wer diese regelmäßige Pflichtberatung nicht anfordert oder gar verweigert, muss damit rechnen, dass das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen wird.

Was ist beim Antrag auf Pflegeleistungen zu beachten?

Pflegebedürftige sollten sich gründlich auf den Gutachtertermin vorbereiten. Was will der Gutachter wissen, worauf kommt es an? Man sollte sich von der Pflegeversicherung den Vordruck eines Pflegeprotokolls schicken lassen oder es unter www.pflegeberatung.de aus dem Internet herunterladen.

Der Vordruck enthält die Themen, nach denen der Gutachter fragen wird. Dazu zählen die Mobilität, die psychische Verfasstheit und die Selbstversorgung. Im Protokoll sollte notiert werden, was der Betroffene noch selbstständig erledigen kann und in welchen Bereichen seines Alltagslebens es ohne Hilfe kaum oder gar nicht mehr geht.

Wichtig ist, dass beim Gutachterbesuch auch alle relevanten Unterlagen zur Hand sind: ärztliche Verordnungen, Arztberichte, Bescheinigungen, Medikamenten- und Therapiepläne, Kontaktdaten der behandelnden Ärzte sowie Infos über in letzter Zeit erfolgte Behandlungen.

Oftmals mobilisieren die Betroffenen bei der Begutachtung ihre Kräfte, um zu zeigen, was sie noch alles können. Da werden die Arme mit größter Anstrengung über dem Kopf verschränkt, die Gedanken mit aller Kraft sortiert, um ja gut dazustehen. Deshalb ist es wichtig, dass die anwesende Vertrauensperson die tatsächlichen Einschränkungen detailliert benennt.

In der Regel dauert das Gespräch mit dem Gutachter eine Stunde. Von dessen Befund hängt letztlich die Entscheidung über den Pflegegrad ab. Spätestens 25 Arbeitstage nach der Antragstellung muss laut gesetzlicher Vorgabe der Bescheid vorliegen. Das Gutachten kann sich der Betreffende auch schicken lassen. be.p./nd

Unter der gebührenfreien Rufnummer (0800) 101 88 00 erhalten gesetzlich wie privat Versicherte weitere Informationen.

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