Dreckige Aussichten

Die Berliner Gebäudereiniger bereiten sich in den laufenden Tarifverhandlungen auf Warnstreiks vor

  • Jörg Meyer
  • Lesedauer: 4 Min.

Im Gebäudereinigerhandwerk ist miese Stimmung. Der Rahmentarifvertrag wurde zum 1. August gekündigt und die derzeit laufenden Tarifverhandlungen stecken fest. Am 30. September kommen Arbeitgeber und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) wieder zusammen - mittlerweile zur sechsten Verhandlungsrunde.

Eine zentrale Forderung der IG BAU ist eine Jahressonderzahlung, das sogenannte Weihnachtsgeld. Doch hier haben die Unternehmen auf stur geschaltet. Der Bundesinnungsverband »Die Gebäudedienstleister« verwies beim letzten Verhandlungstermin bei diesem Thema auf den aktuellen Lohntarifvertrag, der noch bis Ende 2020 gilt. Bei den Verhandlungen um einen neuen Lohntarifvertrag sei man künftig bereit, über ein 13. Monatsgehalt »grundsätzlich« zu sprechen, hieß es. Nicht jedoch bei den aktuell laufenden Verhandlungen um den Rahmentarifvertrag, in dem Regelungen zum Weihnachtsgeld üblicherweise geregelt werden. Die Arbeitgeber begründen das damit, dass sie mit den Lohnsteigerungen »von fast 20 Prozent« zwischen 2018 und Ende 2020 »weit an ihre Schmerzgrenze gegangen« seien.

Gebäudereinigung in Berlin - ein Branchenüberblick

Die Gebäudereinigungsbranche hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Der Grund sind viele Auslagerungen von Reinigungsdienstleistungen aus öffentlichen Gebäuden oder Krankenhäusern. Mit dieser Zunahme der Fremdvergaben sind Preisdruck und Verdrängungswettbewerb stark gestiegen. Dieser wird in der Regel über die Senkung der Personalkosten ausgetragen. Fast die Hälfte der Aufträge kommt aus öffentlicher Hand.

Sehr viele Kleinbetriebe mit weniger als 500.000 Euro Jahresumsatz machen heute rund 15 Prozent des Gesamtumsatzes aus. Große Unternehmen mit einem Umsatz von über fünf Millionen Euro teilen 46 Prozent des Gesamtumsatzes unter sich auf.

Für die Gebäudereinigung gelten allgemeinverbindliche Tarifverträge. Das heißt: Alle Unternehmen in der Branche, ob sie Mitglied im Arbeitgeberverband sind oder nicht, müssen sich an die Tarifverträge halten. Zudem ist es den Beschäftigten im Jahr 2007 gelungen, einen Branchenmindestlohn durchzusetzen. Dessen Höhe beträgt heute zwischen 10,56 Euro (West) und 10,05 Euro (Ost) für die Gebäudereinigung beziehungsweise 13,82 Euro (West) und 12,83 (Ost) für die Glas- und Fassadenreinigung. Eine Anhebung auf einheitlich 10,80 Euro beziehungsweise 14,10 Euro ist zum 1. Januar 2020 geplant. Der Mindestlohn gilt für alle bundesweit rund 873 000 Beschäftigten. jme

Den zuletzt von den Arbeitgebern vorgelegten Tarifvertragsentwurf nannte die IG BAU eine »Mogelpackung«, weil er Regelungen unter anderem zu Überstunden- und Sonntagszuschlägen enthalte, die eine Verschlechterung für die Beschäftigten bedeuten würden. Für weiteren Unmut sorgt der Umstand, dass die Arbeitgeber derzeit ihren Beschäftigten Änderungsverträge vorlegen. Heißt: Wenn Mehrarbeit angeordnet wird, sollen die Beschäftigten einen Änderungsvertrag zu ihrem Arbeitsvertrag unterschreiben. Tun sie das nicht, steht die Drohung im Raum, dass sie keine Überstunden mehr bekommen. Doch die sind - genau wie das Weihnachtsgeld - wichtig, um bei der niedrigen Bezahlung auf ein auskömmliches Einkommen zu kommen.

Der Grund: Der gekündigte Rahmentarifvertrag, in dem unter anderem die Überstundenzuschläge geregelt sind, gilt weiter, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen ist. So steht es im Tarifvertragsgesetz. Doch diese sogenannte »Nachwirkung« gilt nur für Arbeitsverträge, die vor Ende des Tarifvertrages abgeschlossen wurden, also vor dem 1. August. Wenn Beschäftigte jetzt einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, gilt der alte Tarifvertrag nicht mehr, und die Unternehmen sind nicht mehr dazu verpflichtet, die Zuschläge zu bezahlen. Die IG BAU ruft ihre Mitglieder auf, sich an einer Onlineumfrage zu beteiligen, um herauszufinden, wie viele Kolleg*innen betroffen sind, und zu überlegen, ob und wie man dagegen juristisch vorgehen kann.

Der Streit um den Rahmentarifvertrag gründet auf einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. Dezember 2018, nach dem Teilzeitkräften Überstundenzuschläge gemäß ihrer Arbeitszeit gezahlt werden müssen. Lange war die Praxis, dass Beschäftigte, die einen 20-Stunden-Vertrag haben, erst ab mehr als 40 Arbeitsstunden in der Woche den Überstundenzuschlag bekommen. Im Ergebnis kündigten die Arbeitgeber den Rahmentarifvertrag und versuchen jetzt, mit den Änderungsverträgen die Zuschläge anderweitig zu umgehen.

Derlei Unternehmerkreativität ist nicht neu. Häufig wird der Preiskampf und der hohe Verdrängungsdruck in der Branche auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen. Nachdem diese im Jahr 2007 einen tariflichen Mindestlohn erkämpft hatten, war ein Ergebnis, dass die Flächen, die sie während ihrer Schicht zu putzen hatten, vergrößert wurden. Arbeitsverdichtung durch größere Flächen - »Turboputzen« - und mehr Stress waren das Ergebnis dieser Lohndrückerei über Bande.

Für Anfang nächster Woche hat die Berliner IG BAU zur Mitgliederversammlung eingeladen. »Wir wollen über den Stand der Verhandlungen informieren und das weitere Vorgehen planen«, so der zuständige Gewerkschaftssekretär Jens Korsten. »Wenn sie in der sechsten Runde kein besseres Angebot vorlegen, müssen sie sich auf Warnstreiks einstellen«, sagt Korsten dem »nd«. Die Wut über das letzte Angebot der Arbeitgeber sei groß, die Kampfbereitschaft entsprechend hoch.

Die IG BAU will besonders um das Weihnachtsgeld kämpfen. Für Viele ist dieses 13. Monatsgehalt angesichts der niedrigen Bezahlung in der Branche immens wichtig. Das Arbeitgeberangebot sieht stattdessen vor, dass die Verteilung der Arbeitszeit auf sieben Tage leichter möglich sein soll. »Unsere Leute arbeiten schon jetzt in Rufbereitschaft, in Nachtschichten, das kann man nicht weiter flexibilisieren«, sagt der Gewerkschafter.

Zudem sollen Überstundenzuschläge erst ab der achten Arbeitsstunde pro Tag gezahlt werden, bisher galt das ab der 40. Wochenarbeitsstunde. Ein Rechenbeispiel: Wenn eine Beschäftigte 58 Stunden in der Woche arbeitet, geteilt durch sieben gleich 8,2 Stunden am Tag, wären das zwei Stunden Mehrarbeit in der Woche, für die der Zuschlag fällig wird. Nach dem alten Rahmentarifvertrag waren das 18 Überstunden.

Keine Verhandlungsbereitschaft zeigen die Arbeitgeber überdies bei der Regelung von Rufbereitschaften: Wenn eine Firma beispielsweise im Winter Räumdienste anbietet, können in den Monaten sehr viele Überstunden anfallen. »Da haben wir bisher gar keine Regelung«, sagt Korsten, »und das muss sich ändern.«

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