Anspruch nichtehelicher Mutter auch bei neuer Partnerschaft

Betreuungsunterhalt

  • Lesedauer: 2 Min.

Das berichtet die AG Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 3. Mai 2019 (Az. 2 UF 273/17).

Die Eltern hatten sich noch vor der Geburt des gemeinsamen Kinds getrennt. Die Mutter begann wieder zu arbeiten, als das Kind ein Jahr und zwei Monate alt war und war ein Jahr später bereits wieder in Vollzeit tätig. Inzwischen lebte sie mit einem neuen Partner zusammen.

Der Vater zahlte zwar Betreuungsunterhalt, reduzierte diesen jedoch auf zuletzt 215 Euro monatlich. Die Mutter verlangte weitere Unterhaltszahlungen für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Der Mann war der Meinung, seine Ex-Partnerin habe keinen Unterhaltsanspruch mehr, da sie wieder in einer Partnerschaft lebe. Für sie gelte dasselbe wie für eine geschiedene Ehefrau.

Dem widersprach das Oberlandesgericht. Mit dem Unterhaltsanspruch einer nichtehelichen Mutter verhalte es sich anders als mit dem einer ehelichen Mutter. Zwar sollten nichteheliche und eheliche Mütter gleichbehandelt werden, was den Betreuungsunterhalt angehe. Das habe aber aufgrund des strukturell schwächeren Unterhaltsanspruchs der nichtehelichen Mutter seine Grenzen. So habe die nichteheliche Mutter keinen Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt.

Im Falle einer ehelichen Mutter sei in der Tat der Anspruch auf Unterhalt verwirkt, wenn die Frau eine neue feste Partnerschaft eingehe. Dies sei eine Abkehr von der ehelichen Solidarität. Eine solche Abkehr könne es aber bei nicht verheirateten Paaren von vorn herein nicht geben. DAV/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

Vielen Dank!