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Prozess gegen Naziterrorgruppe »Revolution Chemnitz« beginnt
Der NSU sollte neben ihnen wie eine »Kindergarten-Vorschulgruppe« wirken: Der Prozess in Dresden findet unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt
Leipzig. Fast ein Jahr nach der Aufdeckung einer mutmaßlichen neonazistischen Terrorzelle in Sachsen beginnt am Montag in Dresden der Prozess gegen mehrere Angeklagte. Die acht Männer sollen als Mitglieder der Gruppe Revolution Chemnitz gewaltsame Angriffe auf Ausländer und politische Gegner geplant haben. Ihnen wird die Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung vorgeworfen. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Dresden findet unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen statt.
Nur wenige Wochen nach dem tödlichen Messerangriff auf einen 35-jährigen Mann und den darauffolgenden Ausschreitungen in Chemnitz hatte der Generalbundesanwalt die Zerschlagung einer mutmaßlich rechtsextremen Terrorzelle verkündet. Die acht Beschuldigten im Alter von 21 bis 31 Jahren sollen Anfang September vergangenen Jahres die Vereinigung Revolution Chemnitz gegründet und »gewalttätige Angriffe und bewaffnete Anschläge auf Ausländer und politisch Andersdenkende«, darunter auch Politiker, geplant haben.
Nach Erkenntnissen der Ermittler versuchten die Rechtsextremen auch an halbautomatische Schusswaffen zu gelangen. Laut Anklage planten sie einen Umsturz des demokratischen Rechtsstaats. Die sogenannte Sytemwende sollte mit einem symbolträchtigen Akt am 3. Oktober 2018, dem Tag der Deutschen Einheit, eingeleitet werden. Die Rechtsextremisten wurden allerdings kurz zuvor festgenommen und sitzen seither in Untersuchungshaft.
Die Verdächtigen stammen allesamt aus dem Raum Chemnitz und sind laut Bundesanwaltschaft in der Hooligan-, Skinhead- und Neonaziszene fest verwurzelt. Sie sehen sich selbst als führende Köpfe der neonazistischen Szene. Der Angeklagte Christian K. gilt als Rädelsführer der Gruppe.
K. ist kein Unbekannter. Er und der Mitangeklagte Tom W. sollen Medienberichten zufolge als Heranwachsende bereits zu der 2007 verbotenen Neonazigruppe Sturm 34 gehört haben, die Ausländer und Andersdenkende attackierte.
Mehrere der Angeklagten sollen zudem vor rund einem Jahr bei Demonstrationen der mittlerweile vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Organisation Pro Chemnitz mitgelaufen sein. Mindestens fünf der Männer sollen im Anschluss an eine solche Demonstration Mitte September vergangenen Jahres an einem Angriff auf Jugendliche und Ausländer beteiligt gewesen sein. Ein Iraner wurde damals durch eine Glasflasche am Kopf verletzt.
Christian H. sitzt seitdem in U-Haft. Die übrigen Angeklagten wurden etwa zwei Wochen später festgenommen. Der Überfall auf der Chemnitzer Schlossteichinsel galt nach Erkenntnissen der Ermittler als eine Art Probelauf für die am 3. Oktober geplante Aktion. Was genau die Gruppe plante, soll der Prozess ans Licht bringen. Für das Verfahren vor dem Staatsschutzsenat des OLG sind bislang Verhandlungstermine bis Ende April angesetzt. AFP/nd
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