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Hasspostings wird es weiter geben

Robert D. Meyer über ein Urteil zu Beleidigungen in den sozialen Netzwerken

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.

»Historisch« nennt die österreichische Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek das von ihr erstrittene Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach soziale Netzwerke gezwungen werden können, nicht nur von Betroffenen konkret angezeigte Hasskommentare zu löschen. Die Plattformen können auch verpflichtet werden, nach wortgleichen oder sehr ähnlichen Äußerungen zu suchen und diese zu entfernen. Das klingt für die Opfer von Hass im Netz zunächst großartig, die Praxis aber bleibt weiter sehr kompliziert.

Denn der EuGH sagt lediglich, dass diese Maßnahmen von nationalen Gerichten der EU-Mitgliedsstaaten ergriffen werden können. Für Glawischnig-Piesczek dürfte die Sache nun mit hoher Wahrscheinlichkeit in ihrem Sinne ausgehen, weil der Oberste Gerichtshof Österreichs den EuGH um eine Klarstellung gebeten hatte. Facebook dürfte in ihrem Fall nun dazu verdonnert werden, die von der Grünen beanstandeten Hasspostings zu löschen und mithilfe von Algorithmen sinngemäße Äußerungen aufzuspüren.

Einen Automatismus bedeutet das aber nicht: Stuft Facebook einen gemeldeten Beitrag nicht als beleidigend ein, müssen Betroffene klagen. Der aktuelle Fall der Grünen Renate Künast vor dem Berliner Landgericht aber zeigt, dass Richter den Hass nicht unbedingt als solchen erkennen. Viele Opfer dürften solche Richtersprüche abschrecken, sich notfalls auch juristisch zu wehren.

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