Rückbau als Geschäftszweck

Zehn Jahre nach der Verstaatlichung: die Geisterbank HRE und ihre Abwicklungsanstalt

  • Carsten Hoefer, München
  • Lesedauer: 3 Min.

Zehn Jahre nach der Zwangsverstaatlichung der Münchner Skandalbank Hypo Real Estate (HRE) ist kein Ende der finanziellen und juristischen Aufarbeitung in Sicht. Einst ein auf internationaler Bühne agierender DAX-Konzern, führt die HRE mittlerweile ein Schattendasein als staatliche GmbH, die in erster Linie mit dem Führen von Gerichtsprozessen beschäftigt ist: als Klägerin und Beklagte zugleich. Denn weder die Klagen der HRE gegen frühere Vorstände noch die Klagen ehemaliger Aktionäre gegen die Bank sind bislang entschieden. »Vom Abschluss dieser Verfahren hängt ab, wann die HRE als Gesellschaft aufgelöst werden kann«, erklärt das Bundesfinanzministerium auf Anfrage. »Der Geschäftszweck der HRE ist ihr eigener Rückbau.«

Vor zehn Jahren war die HRE nahezu täglich in den Schlagzeilen. Die Immobilienbank war 2008 im Zuge der Finanzkrise in eine so gefährliche Schieflage geraten, dass der Bund sich zur Verstaatlichung entschloss, um die ansonsten sichere Pleite zu verhindern. Am 13. Oktober 2009 wurden die letzten widerstrebenden Aktionäre per Zwangsabfindung hinausgedrängt, der Bund war damit alleiniger Eigentümer. Die Verstaatlichung sollte einen Flächenbrand mit weiteren Bankpleiten verhindern.

Die aktuelle Kostenschätzung: an die 15 Milliarden Euro, zusammengesetzt aus den Staatshilfen und den Verlusten der 2010 ausgegliederten Bad Bank. Der Bund stabilisierte die HRE mit Geldspritzen von fast zehn Milliarden Euro. Davon stehen beim Finanzmarktstabilisierungsfonds noch 7,6 Milliarden Euro in den Büchern. Auf der Habenseite zahlten HRE und die 2010 ausgegliederte Bad Bank FMS Wertmanagement 800 Millionen Euro Garantiegebühren für Bürgschaften an die Staatskasse zurück. Die Schlussbilanz hängt auch vom Ausgang verschiedener Klagen ab.

Die Bad Bank hat in Summe bislang ebenfalls viel Geld verloren. 2010 gliederte die Bundesregierung HRE-Altlasten mit einem nominalen Wert von 175 Milliarden Euro in die Abwicklungsanstalt aus. Tatsächlich verloren gingen davon etwa 10 Milliarden Euro, ein Großteil zurückzuführen auf den Schuldenschnitt für Griechenland 2011.

Seitdem erwirtschaftet die FMS Wertmanagement Gewinne mit der Verwertung der alten HRE-Papiere. Von 2012 bis 2018 waren es insgesamt 1,3 Milliarden Euro Gewinn. Neugeschäft darf die Bad Bank nicht machen. Ihr Daseinszweck besteht ausschließlich darin, Altlasten zu verwerten. Ende 2018 hatte die Abwicklungsbank noch gut 69 Milliarden HRE-Papiere in den Büchern. Die langlebigsten dieser Papiere haben Laufzeiten bis zum Jahr 2078. Und so wird die Abschlussrechnung wohl erst dann vorliegen, wenn kein Einziger der 2009 Beteiligten mehr am Leben sein wird. Der frühere HRE-Vorstandschef Georg Funke starb bereits im vergangenen Jahr.

Da das Portfolio jedes Jahr kleiner wird, schrumpfen naturgemäß auch die Erträge. Und da der Betrieb der Abwicklungsbank viel Geld verschlingt, werden eines Tages die Kosten die Erlöse übersteigen. Der frühere Chef Stephan Winkelmeier schätzte im Frühjahr 2018, dass die FMS Wertmanagement spätestens Mitte des nächsten Jahrzehnts rote Zahlen schreiben werde. »Wir haben nicht vor, hier zu sitzen, bis wir alle Verwesungsgeruch haben«, sagte Winkelmeier damals. Diesen Vorsatz hat der Bankier umgesetzt: Er ist nun Chef der BayernLB.

Ursprünglich wollte das Bundesfinanzministerium die Bad Bank 2020 wieder auflösen. Das erwies sich als nicht sinnvoll: »Ein Verkauf der verbliebenen Vermögenswerte und der zugehörigen Derivate wäre in kurzer Zeit nur unter Hinnahme immenser Verluste möglich«, erklärt das Ministerium. Daher arbeite die FMS derzeit an einem »mittelfristigen Zielbild«.

Bleiben die juristischen Auseinandersetzungen: Die vielen Klagen ehemaliger HRE-Anteilseigner gegen die Zwangsverstaatlichung wurden ausnahmslos abgewiesen, kein Aktionär sah Geld. Ein Klagekomplex läuft jedoch noch: 2014 urteilte das Oberlandesgericht München in einem Musterverfahren, dass die HRE die Aktionäre 2007 über die wahre Lage der Bank im Unklaren gelassen habe. Das würde Schadenersatzansprüche gegen die HRE untermauern.

Seither liegt das Verfahren beim Bundesgerichtshof. »Das ist traurig«, kritisiert Daniel Bauer, Vorstandsvorsitzender der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. »Die Verfahren ziehen sich an vielen Gerichten immer mehr in die Länge.« dpa/nd

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