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Gesetz nachbessern
Johanna Treblin zum »Mall-of-Berlin«-Urteil
Die Chancen standen nicht schlecht: Das Gesetz erlaubt, auch Bauherren für ausbleibende Löhne, die Subunternehmen hätten zahlen sollen, haftbar zu machen. Doch das Bundesarbeitsgericht, das am Mittwoch die Klage von zwei rumänischen Bauarbeitern verhandelte, die 2014 auf der Baustelle des gigantischen Shoppingcenters »Mall of Berlin« nahe des Potsdamer Platzes gearbeitet hatten, blieb bei der bisherigen Rechtsprechung: Der Generalunternehmer muss blechen, nicht aber der Investor eines Bauprojektes. Begründung: So habe der Gesetzgeber es gemeint, als er das Arbeitnehmerentsendegesetz ausarbeitete.
So funktionieren Gerichte, kein Frage: Da Gesetze nicht immer zu 100 Prozent eindeutig sind, interpretieren die Richter sie - teils mit Rückgriff auf die schriftlich fixierten Begründungen der Politiker, die die Gesetze irgendwann einmal in den Bundestag eingebracht hatten. Doch stimmt diese Interpretation? Kann es sein, dass »der Gesetzgeber« nicht wollte, dass Bauarbeiter, die um ihren Lohn geprellt wurden, das Geld notfalls vom obersten Glied in der Kette der Bauunternehmen einklagen können? Und wenn: Muss das so bleiben? Mitnichten. Der Gesetzgeber muss schleunigst nachbessern - und das Gesetz zugunsten der Beschäftigten überarbeiten.
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