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Öfters mal Vermummen
Sebastian Bähr über ein Gerichtsurteil zur automatischen Gesichtserkennung
Die Hamburger Polizei setzt im Zuge der G20-Ermittlungen erstmals im großen Maßstab automatische Gesichtserkennungstechnologie ein. Die Gesichterprofile von mindestens 100 000 Menschen könnten Schätzungen zufolge seit März 2018 in biometrischen Datenbanken gespeichert worden sein. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar nahm seinen Job ernst und ging mit einer Löschanordnung gegen diese Orwell'sche Sammelwut vor. Ein Verwaltungsgericht gab nun jedoch einer Gegenklage des Innensenators Recht und watschte damit seine Intervention ab. Aus Bürgerrechtssicht eine gefährliche Entscheidung.
Das Urteil wertet zwar nicht direkt die Rechtmäßigkeit der Gesichtserkennung, schränkt aber die Befugnisse des Datenschutzbeauftragten stark ein. Die Behörden anderer Länder dürften dies als Ermutigung sehen, selber häufiger auf das Instrument zurückzugreifen. Die technologischen Möglichkeiten, um Bürger zu überwachen, werden damit ausgebaut.
Eine Kontrolle oder gar gesetzliche Absicherung von biometrischen Datenbanken findet jedoch derzeit kaum statt. Die erstellten Profile enthalten hochsensible Daten und können jederzeit missbraucht werden. Im Zusammenhang mit den vielerorts verschärften Polizeigesetzen wird die Entwicklung hin zum autoritären Staat sichtbar. Solange das so bleibt, müssen Bürger wohl zur Selbsthilfe greifen.
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