Wie erfolgt die Kfz-Zulassung per online?
Im nd-Ratgeber vom 16. Oktober 2019 wurde darüber informiert, dass ab sofort die Neuanmeldung von Fahrzeugen per online möglich ist. Das klingt so einfach. Aber wie erfolgt das? Was ist hierbei zu beachten?
Gotthard A., Berlin
Das bundesweite Projekt i-Kfz macht es möglich, dass die Kfz-Zulassung seit dem 1. Oktober 2019 hundertprozentig digital vorgenommen werden kann. Also kein Behördengang, keine endlosen Wartezeiten in den Zulassungsstellen mehr. Denn nunmehr sind alle Standardverfahren per online möglich. Der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung hat der Bundesrat unlängst zugestimmt.
Mit dem Projekt »Internetbasierte Fahrzeugzulassung« (kurz: i-Kfz) erneuert und modernisiert das Bundesverkehrsministerium die wichtigsten Geschäftsvorgänge des Fahrzeugzulassungswesens in Deutschland. Die Fahrzeugzulassung wird einfacher, bequemer und effizienter, was das Hauptziel der Digitalisierung des Fahrzeugzulassungsprozesses ist.
Dabei erfolgte die Entwicklung der internetbasierten Fahrzeugzulassung stufenweise.
Stufe 1: Seit 1. Januar 2015 können Privatpersonen ihre zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland über das Internet außer Betrieb setzen.
Stufe 2: Seit 1. Oktober 2017 kann auch die Wiederzulassung online beantragt werden - vorausgesetzt, Halter, Zulassungsbezirk und Kennzeichen bleiben dieselben.
Stufe 3: Die nun beschlossene Verordnung weitet die internetbasierte Fahrzeugzulassung auf alle Standardverfahren der Zulassung aus: Neuzulassung, Abmeldung, Umschreibung, Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel und Adressänderung.
Für die Neuanmeldung eines Kfz per online müssen einige Voraussetzungen vorliegen. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung ist über die Webseiten der Bundesländer und der Zulassungsstellen der jeweilige Stadt möglich. Der Kfz-Halter muss sich also im Onlineportal der Behörde mittels eines »neuen«, elektronischen Personalausweises mit PIN und Kartenlesegerät oder via Smartphone und AusweisApp2 identifizieren. Beim Personalausweis muss die »Online«-Funktion aktiviert sein. Nur so kann man sich für den entsprechenden Antrag bei der Zulassungsstelle online identifizieren lassen.
Nach der Anmeldung über den Personalausweis werden die Daten vom Fahrzeugschein, die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN), die eVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung) und die Bankdaten (IBAN des Fahrzeughalters) für das SEPA-Lastschriftverfahren online in die Auftragsmaske des Portals eingetragen. Dann wird ein freies Kfz-Kennzeichen ausgewählt oder ein reserviertes bzw. Wunschkennzeichen angegeben. Alle diese Daten werden durch die entsprechende Zulassungsbehörde maschinell geprüft. Zum Abschluss müssen noch Gebühren per Lastschrift oder Online-Überweisung bezahlt werden.
Danach wird der Zulassungsantrag an die Behörde übermittelt und dort geprüft. Per Post kommen dann Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Plakette für die Kennzeichen zum Fahrzeughalter. Dafür sind etwa zwei Tage zu berücksichtigen. Das Aufkleben der Kennzeichen-Plaketten müssen die Fahrzeughalter selbst erledigen. Auch das Kfz-Kennzeichen muss auch zukünftig noch selbst geprägt werden. nd-ratgeberredaktion
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