Digitalcourage legt Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz ein

Datenschutzorganisation warnt vor unverhältnismäßigen Einschränkungen der Grundrechte der Menschen in Nordrhein-Westfalen

  • Lesedauer: 2 Min.

Karlsruhe. Die Datenschutzorganisation Digitalcourage hat am Mittwoch am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das neue Polizeigesetz für Nordrhein-Westfalen eingereicht. Digitalcourage sei davon überzeugt, dass mehrere Grundrechte durch die Verschärfungen des Polizeigesetzes unverhältnismäßig eingeschränkt würden, erklärte der Verein. Eingereicht wurde die Verfassungsbeschwerde unter anderem von Vertretern von Digitalcourage und dem Verfahrensbevollmächtigten, dem Berliner Rechtswissenschaftler Jan Dirk Roggenkamp.

Die Verfassungsbeschwerde greife die Quellen-Telekommunikationsüberwachung unter Einsatz von Staatstrojanern und die klassische Telekommunikationsüberwachung an, erklärte Digitalcourage. Kritisch betrachtet die Organisation auch, dass die Polizei bereits weit im Vorfeld einer möglichen Gefahr aktiv werden könne. Die Regelungen seien jedoch zu unbestimmt sowohl für die Polizei als auch für die Bürger. Durch den präventiven Einsatz der Überwachungsmaßnahmen drohe eine unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte für die Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Moniert würden vor allem die deutlich zu weit gefassten und schwer nachvollziehbaren Eingriffsvoraussetzungen für die Überwachungsmaßnahmen, ergänzte die Referentin des Komitees für Grundrechte und Demokratie, Michele Winkler, die zu den Beschwerdeführern gehört. Die Ausgestaltung des Polizeigesetzes lasse den Sicherheitsbehörden und Justiz weite Spielräume. Der Kreis potenziell Überwachbarer und Mitbetroffener werde dadurch riesig.

Lesen Sie hier den Hintergrund: Schritt zum Überwachungsstaat.

Das neue Polizeigesetz war am 12. Dezember 2018 von der schwarz-gelben Regierungskoalition mit den Stimmen der SPD im Landtag verabschiedet worden. Das neue Gesetz weitet die Befugnisse der Polizei bei der Terrorabwehr und Alltagskriminalität deutlich aus. Die Landespolizei kann unter anderem Staatstrojaner einsetzen, um verschlüsselte Messenger auszulesen, oder an eigens definierten »Gefahrenorten« Fahrzeuge kontrollieren. Nach Kritik von Datenschützern und Menschenrechtlern war der ursprüngliche Entwurf in vielen Punkten leicht entschärft worden. epd/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

Vielen Dank!