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Attac kann hoffen

Das Gemeinnützigkeitsrecht soll reformiert werden.

  • Sebastian Weiermann
  • Lesedauer: 4 Min.

Es könnte alles so einfach sein. Organisationen setzen sich für die Interessen der Bevölkerung ein, Menschen spenden für diese Organisationen, erhalten eine Spendenquittung und müssen so den gespendeten Beitrag nicht versteuern. Eine schöne Sache, durch die Engagement auf ganz unterschiedlichen Ebenen gefördert wird. Der kleine Fußballverein vom Dorf kann mit dem gespendeten Geld Umkleidekabinen renovieren, eine NGO eine Demonstration zum Beispiel für mehr Klimaschutz organisieren. Doch seit dem Anfang dieses Jahres ist es nicht mehr so leicht.

Der Bundesfinanzhof hatte über die Gemeinnützigkeit des Trägervereins von »Attac« zu entscheiden. Sie wurde der NGO aberkannt, da »Attac« die »politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen« beeinflusst. Dies sei keine gemeinnützige politische Bildungsarbeit, so das höchste deutsche Finanzgericht. Mitte Oktober folgte eine ähnliche Nachricht für »Campact«. Die Berliner Finanzverwaltung entschied, die Organisation ist nicht mehr gemeinnützig. Steuern für die Jahre 2015, 2016 und 2017 müssen nachgezahlt werden. »Campact« rechnet damit, mehrere Hunderttausend Euro aufwenden zu müssen. Mehrausgaben und zurückgehende Spenden könnten die Existenz der NGO gefährden.

Was willkürlich klingt, hat seinen Ursprung in der Abgabenordnung, dort sind unter Paragraf 52 gemeinnützige Zwecke aufgelistet. Die Liste der Zwecke umfasst 25 Punkte, darunter auch erstaunliche Details. Unter Punkt 21 »die Förderung des Sports« wird etwa extra angemerkt, dass Schach als Sport gilt. Die restlichen Zwecke sind weitläufig und umfassen fast alles, was es an vorstellbaren Themen für Engagement gibt, von der Lebensrettung bis zum Heimatschutz. Zivilgesellschaftliches politisches Engagement soll aber nun nicht mehr darunter fallen. Dagegen regt sich seit dem Urteil gegen »Attac« Widerstand. Die Allianz »Rechtssicherheit für politische Willensbildung«, in der sich über 120 Vereine und Stiftungen zusammengeschlossen haben, fordert seit Monaten, die Abgabenordnung zu ändern. Dies sei relativ leicht möglich: Die Zwecke »Förderung der Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten, Frieden, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz, informationelle Selbstbestimmung, Menschenrechte und Gleichstellung der Geschlechter« müssten in das Gesetz aufgenommen werden. Ansonsten brauche es nur ein paar Detailänderungen damit politische NGOs wie »Attac« und »Campact« wie gewohnt weiterarbeiten könnten.

In eine ähnliche Richtung geht ein Vorschlag der Grünen. Die Finanzpolitikerin Lisa Paus setzt sich ebenfalls für die Gemeinnützigkeit der politischen NGOs ein, fordert allerdings auch eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Dabei geht es vor allem um mehr Transparenz. Es brauche Regeln zur Offenlegung der Spenderstrukturen. Ein Vorschlag, der beim Paritätischen Wohlfahrtsverband nicht auf Gegenliebe stößt. Hauptgeschäftsführer Ullrich Schneider warnt davor, Organisationen unter ein Regelwerk zu packen, die nicht zusammenpassen. In sensiblen Bereichen, wie der Flüchtlingshilfe oder der Betreuung und Erforschung bestimmter Krankheiten, könnte eine Offenlegung von Spendern sogar kontraproduktiv sein, so Schneider. In einem Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz schlägt der Paritätische Wohlfahrtsverband ein eigenes Steuerstatut für überwiegend politisch arbeitende NGOs vor, das den Regeln zur Parteienfinanzierung ähneln soll und in diesem Bereich für mehr Transparenz sorgen würde. Kritiker warnen jedoch, dass mit diesem Konzept zwei Klassen von gemeinnützigen Organisationen geschaffen werden würden.

Was Finanzminister Scholz genau plant, ist derweil unbekannt. Aus seinem Ministerium heißt es nur, man sei in Gesprächen mit den Ländern und NGOs und werde in den nächsten Wochen einen Vorschlag zur Reform des Steuerrechts vorlegen. Dass Organisationen, die sich für »Demokratie und Menschenrechte einsetzen«, schlechter gestellt werden als »jeder x-beliebige Verein«, möchte Scholz ändern.

Es gibt also Hoffnung, dass »Attac« und »Campact« wie gewohnt weiterarbeiten können. Die »Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten« (VVN/BdA) in Nordrhein-Westfalen kann schon aufatmen. Im Frühjahr drohte die Finanzverwaltung in NRW der traditionsreichen Antifa-Organisation die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Die VVN wurde als »extremistisch« eingestuft, käme deswegen nicht für Steuervergünstigungen in Betracht. Nach zahlreichen Protesten von Politikern der SPD im Landtag, der Linkspartei in Kommunalparlamenten und mehreren Ratsresolutionen erreichte die VVN nun am 22. Oktober ein neuer Freistellungsbescheid, in dem es heißt, »Die Körperschaft fördert ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene.« Anti-Nazi-Arbeit in Nordrhein-Westfalen bleibt also erst mal gemeinnützig.

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